Cover

Westend Verlag

Ebook Edition

Georg-Jescow v. Puttkamer
mit Oliver Domzalski

Zwei Eichen und zwei Linden

Die Puttkamer:
Die Geschichte einer deutschen Adelsfamilie

Westend Verlag

Mehr über unsere Autoren und Bücher:

www.westendverlag.de

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig.

Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

ISBN 978-3-86489-683-5

© Westend Verlag GmbH, Frankfurt/Main 2018

Umschlaggestaltung: Buchgut Berlin

Satz und Datenkonvertierung: Publikations Atelier, Dreieich

Inhaltsverzeichnis

Prolog
Vorwort
1 Das Land Pommern
2 Die Familie und ihre Ländereien
Erste Spuren
Familienverband und Wappen
Grundbesitz
Landwirtschaft
Das Leben auf dem Lande
3 Die Zeit bis 1847
Höflinge, Kleriker und Räuber
Militärkarrieren
Die neuen Preußen
4 Bei den Puttkamer begann die Bismarckzeit früher. Die Zeit von 1848 bis 1918
Von der Revolution bis zur Reichsgründung
Die Kaiserzeit
Die Puttkamer und Bismarck
Aus Fräulein v. Puttkamer wird Frau von Bismarck
»Ein vorzüglicher Schwimmer« – Robert v. Puttkamer
Familienverband und Präsentationsrecht
»… so dass ihnen für allezeit das Auflehnen vergeht.« : Auswanderer, Abenteurer, Kolonialbeamte
Auswanderer
»Mit bebenden Händen lös’ ich mein Haar«
5 Alte und neue Berufe
Schul- und Ausbildung
6 Kriege, Karrieren, Katastrophen (1918–1946)
Vorbemerkung:
Erster Weltkrieg
1918: Mehr verloren als nur den Krieg
Die Puttkamer und der Nationalsozialismus
»Wo der Mensch aufhört, Mensch zu sein«: Kriegsende in Hinterpommern
Aus heiterem Himmel?
7 Was Besseres? Der Adel und seine Werte
Wer gehört dazu?
Die Werte des Adels
Die Frage des Namens
Fürsorge, karitatives Engagement und Netzwerke
Religion
8 Alles auf null (1945 bis heute)
Die Stunde der Frauen
»Lastenausgleich«
Neuanfang
First und andere Ladys
Unser Mann bei der NASA
In der SBZ/DDR
Neue Ostpolitik
Die alte Heimat
Die Puttkamer und Polen
Nachwort und Dank

Artificiosa non durant
(Künstliches ist nicht von Dauer)

Prolog

Irgendwo im fernen Osten stand einst ein Gutshaus mit langen Fluren und dunklen, knarrenden Treppen. Nirgends konnte man schöner und aufregender »Verbannt« spielen oder »Räuber und Prinzessin« als hier, und es gab nichts Schöneres für mich, als auf Socken die alten Treppen hinaufzuschleichen, mit angehaltenem Atem und auf der Lauer zu liegen oder mich gar in den unheimlich dunklen unterirdischen Gang zu wagen. Den ganzen Tag über war hier ein emsiges Treiben. Nie war das Haus ganz still. Selbst in der Nacht nicht, wenn es zu schlafen schien. Dann strich der Wind ums Haus. Er rüttelte an den Fensterscheiben und ließ die Läden in den Angeln quietschen, oder er heulte und pfiff im Ofenrohr. Die alte Standuhr, sie tickte so beruhigend, und plötzlich rauschte ein Flügelschlag an den Fenstern vorbei. Dann wurde die alte Treppe lebendig, sie raunte und rumorte, als wollte sie erzählen von längst vergangenen Zeiten.

Vor unserem Haus standen zwei Eichen und zwei Linden. Die Eichen an beiden Seiten waren hoch und aufrecht gewachsen. Die eine von den Linden war klein geblieben. Sie neigte ihre Krone, als wäre sie ihr zu schwer, und es schien, als schmiegte sie sich schutzsuchend in ihrem sanften grünen Kleide an ihre ältere und verständigere Schwester. Wenn der Sommer kam, dann zogen die Linden ihr Festtagskleid an. Ihre Zweige waren übersät mit Blüten, und den ganzen Tag summten und brummten die Bienen, sie flogen hin und her, um ihre süße Last zu bergen. Unvergesslich werden mir jene Sommerabende bleiben, wo der betäubende Lindenduft Haus und Hof erfüllte und ein kühler Seewind den süßen Geruch des Heus von den Wiesen brachte. Dann war es so still.

Die Ernte kam, die goldenen Ähren fielen, und über das holprige Pflaster des Hofes schwankten die schwer beladenen Erntewagen. Ein fieberhaftes Schaffen war in Feld und Scheuer, denn oft genug stand eine drohende Wolkenwand am Himmel, und wenn die ersten Tropfen fielen, waren wir froh über jedes schwere Fuder, das geborgen wurde. Den ganzen Tag war mein Großvater auf den Feldern. Manchmal blieb er stehen, um eine Garbe aufzuheben, oder er gebrauchte den Krückstock, um ein paar Pferdeäpfel, die auf dem Wege lagen, auf den Acker zu werfen. Mit seinen über achtzig Jahren scheute er weder Kälte noch Hitze, und oft genug standen Trudchen, das Stubenmädchen, händeringend in der Diele und meine Großmutter am Fenster, weil es schon wieder zwei Uhr war, und weder der Gong noch das Mittagessen ihn bewegen konnten, nach Hause zu kommen. Wie erleichtert waren wir dann, wenn endlich hinter dem Koppelzaun ein grauer Rock auftauchte und bald darauf mit Donnergetöse ein Krückstock in den Ständer fiel.

Klare, kühle Herbsttage – ein letztes Aufleuchten des Landes, um in den Schlaf des Winters zu sinken – kahle Stoppelfelder, wohin das Auge reichte und in der Ferne leuchtend in wundervollen Farben der Buchenwald. Über die von Herbststürmen durchbrausten Alleen zog das Heer der Kraniche. Herbst! – und damit auch der große Tag, an dem die Remonten [Reitpferde in der Ausbildung] geholt wurden aus der ungebundenen Freiheit der Koppel, hinein in die heimatlichen Ställe, hinein in ein neues Leben voller Mühe und Arbeit.

Und der Winter kam mit Schnee und Eis und mit ihm ein helles Licht in dem Dunkel jener Zeit. Wer kennt nicht den Zauber des Weihnachtsfestes? Dann kamen die dunklen Monate, die kein Ende nehmen wollten. Aber die Stille und die Eintönigkeit jener Zeit wurde unterbrochen von den lärmenden Jagden in Wald und Feld.

Ostern kam. Es gibt eine uralte Sitte von den Wenden her, die vor uns hier gelebt hatten: Das Osterwasser holen. Wenn man, so heißt es, am Ostermorgen, bevor die Sonne aufgeht, an einem Strom, von Osten kommend, das Wasser holt, so ist dieses geheiligt. Wäscht man sich darin, so wird man schön und von keiner Krankheit befallen während des ganzen Jahres. Ich habe wohl nicht daran geglaubt, aber es ist was Schönes um eine alte Sitte, und so machten wir uns auf an jedem Ostermorgen vor Sonnenaufgang.

Ich sehe sie vor mir: die endlosen Roggenschläge, die Buchenwälder und die weißen Dünen, die in der Ferne schimmern, die schwarzen Moore mit den einsamen Dörfern. Breite Alleen, in denen die Blätter treiben – und der blaue Schimmer der Ostsee. Seit Hunderten von Jahren haben meine Ahnen hier gelebt. Sie haben gesät und geerntet, sie waren verwachsen mit der Scholle, wie wir es waren. Dann erst wird ein Land zur rechten Heimat.

(Sylvia v. Veltheim, Enkelin von Gerhard v. Puttkamer, dem »letzten Glowitzer«. Ihre Darstellung trifft die Atmosphäre vieler ehemaliger Puttkamer-Güter.)

Die politische Gliederung Pommerns 1932.

1 Das Land Pommern

Wer die Geschichte der Puttkamer schreibt, bewegt sich, jedenfalls bis 1945/46, in Pommern. Zwar gab es auch in anderen Teilen Europas Güter, die durch Träger des Namens Puttkamer geführt und geprägt wurden – etwa in West- und Ostpreußen, Schlesien, Polen, Kurland, Litauen, Westfalen, den Niederlanden und Luxemburg –, und Mitglieder der großen und verzweigten Familie wirkten und wirken über die ganze Welt verstreut, von Berlin über Prag bis Rom und von Kamerun über Cape Canaveral bis Südamerika. Aber das Kernland, in dem sich 700 Jahre lang das Leben der allermeisten Puttkamer abspielte und wo die zeitweilig mehr als 300 Güter der verschiedenen Zweige und Äste der Familie lagen, war Hinterpommern, also jener in Ost-West-Richtung kaum 200 Kilometer lange Teil der früheren preußischen Provinz Pommern, der östlich der Oder liegt. Noch genauer war es das am weitesten östlich gelegene Gebiet um die Städte Stolp (heute Slupsk), Schlawe (Slawno) und Rummelsburg (Miastko).

Lange Zeit war diese Gegend aus der Sicht der weiter westlich Wohnenden der Inbegriff für Rückständigkeit und Hinterwäldlertum. Die erste Nummer der 1778 erstmals erschienenen Wochenschrift »Der pommersche und neumärksche Wirth« trug den bezeichnenden Titel:

»Widerlegung der ungegründeten Vorurteile womit Auswärtige gegen die beide Provinzien Pommern und Neumark gemeiniglich eingenommen zu seyn pflegen«.

Ausführlicheres zu den Ländereien der Puttkamer findet sich im folgenden Kapitel; hier soll zunächst kurz der geographische, landschaftliche und historische Rahmen abgesteckt werden, in dem sich unsere Familiengeschichte entfaltet hat.

Das Land »am Meer« – so die Bedeutung des slawischen Ausdrucks »po more« – ist stark vom Wasser geprägt. Nahe der Ostseeküste mit ihren unendlichen Stränden und Hafenstädten wie Kolberg und Rügenwalde finden sich vom Stettiner Haff im Westen bis zum Lebasee im Osten mehrere große Süß- und Brackwasserflächen, also Bodden oder Strandseen, die teilweise durch imposante Dünenlandschaften vom offenen Meer getrennt sind. Auch im Hinterland prägen neben Kiefern- und Eichenwäldern viele Moore, Seen und Tümpel die Landschaft. Und die Städte Hinterpommerns gründeten sich, wie überall auf der Welt, entlang der fließenden Gewässer. Hinterpommern hat immerhin fünf (etwas) größere Flüsse, die das Gebiet durchschneiden und in die Ostsee münden. Von West nach Ost sind dies die Rega, die bei Treptow die Ostsee erreicht, die Persante (Kolberg), die Wipper (Rügenwalde), die Stolpe (Stolpmünde) und die Leba (Leba). Die natürlichen Hindernisse, die diese Flüsse bildeten, sorgten dafür, dass Pommern bis weit ins 20. Jahrhundert eine eher kleinräumige und landwirtschaftlich geprägte Wirtschaftsstruktur hatte. Und noch während der Fluchttrecks 1945 waren die Brücken über die Flüsse die Nadelöhre, die die Flüchtenden häufig aufhielten; mehr hierzu im Kapitel 6.

Aber so lebenswichtig Wasser auch ist: Hinterpommern war, was die Ergiebigkeit seiner Böden angeht, nie ein von der Natur gesegneter Landstrich. Natürlich ist die Landschaft aus Sicht moderner, erholungsbedürftiger Städter reizvoll, und wer in Pommern aufwuchs, erinnert sich sehnsüchtig an unendlich lange, warme Sommerabende zwischen erntereifen Kornfeldern. Aber ein raues Klima, lange Winter, sandige Böden und das Fehlen von Bodenschätzen sorgten selbst bei vielen »herrschaftlichen« Grundbesitzerfamilien für ein meist eher bescheidenes bis karges Leben. Erst die Einführung der für Pommern idealen Kartoffel durch Friedrich II. im 18. Jahrhundert ermöglichte erstmals nennenswerte Überschüsse aus landwirtschaftlicher Produktion. Und auch die späteren Fortschritte in der Landwirtschaft wie Kunstdünger und Maschinen erforderten einen Kapitaleinsatz, den viele Grundbesitzer (sich) eigentlich nicht leisten konnten, so dass die steigenden Erträge oft mit einer dauerhaften Verschuldung oder dem Bankrott erkauft wurden.

1717 profitierten die Puttkamer davon, dass der preußische Staat die Ertragsqualität der pommerschen Güter erstmals systematisch einstufte, um ihre Steuerkraft abzuschätzen. Die überwiegend leichten Böden der Puttkamer-Güter sorgten dafür, dass sie fast durchweg in die niedrigste Steuerklasse kamen. Davon profitierten in erster Linie die Bauern, indirekt aber auch die – als Adelige generell von der Steuerpflicht befreiten – Grundherren, die vorher häufig auf den Bauern liegende Lasten hatten übernehmen müssen, um die Bauern am Leben zu erhalten.

Welchem Herrschafts- und Sprachraum Pommern einst zugehören würde, war lange Zeit offen. Bewohnt war es seit der Steinzeit; bis zur Völkerwanderung dominierten germanische Stämme, dann slawische. Viele der führenden Familien Pommerns hatten beziehungsweise haben slawische Wurzeln. Gustav v. Puttkamer, der letzte Besitzer Versins, schrieb 1961:

Wir bekennen uns auch ohne jede Einschränkung als zugehörig jenem slawischen Volksstamm, der im frühen Mittelalter unsere Heimat besiedelt hat, nachdem germanische Volksstämme ihren Wohnsitz dort aufgegeben hatten – ein bemerkenswertes Statement, 16 Jahre nach der Vertreibung durch »slawische Horden«, wie auch mancher Puttkamer im 20. Jahrhundert Polen und Russen zu bezeichnen geneigt gewesen ist.

Geopolitisch lag das Land im Einflussbereich der Gebiete, die heute Polen, Deutschland und Skandinavien heißen. Weder die Christianisierung ab dem 12. Jahrhundert noch die Kolonisation durch Siedler aus dem deutschsprachigen Westen im 14. Jahrhundert (siehe Kapitel 3) bedeutete eine »nationale« Entscheidung – nationale Fragen spielten noch keine Rolle. Und alle interessierten Mächte waren christlich geprägt. Die Verbreitung des Christentums war im Übrigen längst ein Herrschaftsinstrument und keine religiöse Bekenntnisangelegenheit mehr. Und die Kolonisation lag im Interesse aller Landbesitzer, ob slawisch- oder deutschstämmig. Denn erst das Urbarmachen neuer Ländereien in Verbindung mit dem Lehnsrecht und dem Anerbenrecht, also der Weitergabe des gesamten Besitzes an den ältesten Sohn, ermöglichte den Großgrundbesitz, der Pommern bis 1945 prägen sollte und den Puttkamer früh eine führende Stellung im Lande Schlawe-Stolp verschaffte.

Lange Zeit gelang es keiner der erst entstehenden Großmächte, Pommern dauerhaft ihrem Herrschaftsgebiet zuzuschlagen. An eine starke und stabile Zentralgewalt war noch nicht zu denken. Das Schlawe-Stolper Land, also das Kerngebiet der Puttkamer, war laut Ellinor v. Puttkamer bis ins frühe 13. Jahrhundert »praktisch ein sich selbst überlassenes Gebilde«. Wer auf einer der Burgen – zum Beispiel in der Gegend der späteren Städte Alt-Schlawe, Stolp oder Rügenwalde – herrschte, der nahm sich Land zu Besitz; überwiegend solches, das bisher brachgelegen hatte. So entstand überall in Europa ganz ursprünglich der grundbesitzende Adel – aus dem Recht des Stärkeren. Wer das Land besaß, kontrollierte die ansässigen Bauern und ihre Erträge. Das, was später als »ursprüngliche Akkumulation« bezeichnet wurde, also die ersten Ungleichheiten beim Besitz, geschah wohl in keiner Kultur der Welt auf besonders feine und zivilisierte Weise. Die Rolle als legalisierte Besitzer, Kulturträger und Bewahrer der Ordnung übernahmen die Besitzenden – wenn überhaupt – erst mehrere Generationen nach den »wilden« Frühzeiten.

Ab etwa 1100 beherrschte das Geschlecht der Swenzonen das Land Schlawe-Stolp (sowie das östlich angrenzende, bis Danzig reichende Pommerellen); im 13. Jahrhundert etablierte sich dann das Geschlecht der Greifen, die als Herzöge über 300 Jahre lang auf dem pommerschen Thron sitzen sollten. Ihr Name leitet sich von dem Greifen her, der zunächst das Familienwappen zierte und dann zum Wappentier des Landes Pommern wurde. Allerdings war auch dies eine Zeit von Teilungen, dynastischen Streitereien, Kriegen und Besetzungen. Ruhige politische Verhältnisse waren selbst im abgelegenen Hinterpommern eher die Ausnahme als die Regel.

Aber auch wenn die Landesherren weit weg und schwach waren und häufig wechselten: Dass ihre Einnahmen flossen, wussten sie sicherzustellen. An ihrem Hof war für die Finanzen der Kämmerer zuständig; draußen im Lande waren es die Unterkämmerer (slawisch podkomorzy, was wiederum die wörtliche Übersetzung des lateinischen subcamerarius ist), die vor Ort die Abgaben beitrieben. Der Name der Familie v. Puttkamer geht also – anders als bei vielen anderen Adelsgeschlechtern – nicht auf ein Territorium zurück, sondern ganz »bürgerlich« auf einen Beruf beziehungsweise ein Amt, nämlich das des Steuereintreibers. Die Beliebtheit der ersten Puttkamer wird das nicht gesteigert haben – wohl aber vielleicht ihren Landbesitz. Denn sie hatten durch ihr Amt Informationen über brachliegende und verlassene Höfe – und das dürfte auch Bereicherungsmöglichkeiten bedeutet haben.

Die gesellschaftliche Struktur, die Hinterpommern bis 1945 prägen sollte, nämlich die Dominanz des grundbesitzenden Adels, bildete sich bereits im 15. Jahrhundert heraus. Die Landnahme durch die früheren Burgritter wurde legalisiert, indem das Land nachträglich als Lehen, das heißt als »Dauerleihgabe« des Herrschers an den Adel, deklariert wurde – wegen des Gewohnheitsrechts allerdings zu recht günstigen Bedingungen für den Adel. Und auch bei neu vergebenen Lehen meinten die pommerschen Herzöge es stets gut mit dem Adel. So ist das theoretische Recht des Landesherrn, das »verliehene« Land zurückzufordern, gegenüber den Puttkamer kein einziges Mal angewandt worden. Und das – lehensrechtlich eigentlich nicht vorgesehene – Verpfänden, Verkaufen oder Vererben des Lands wurde oft doch genehmigt. Insbesondere in Hinterpommern wurde den Herzögen ihr freundlicher Umgang mit den Grundbesitzern gedankt: Der Stolper Adel betrieb auch weiter keine selbständige Politik wie einige Osten, Wedel, Borcke, Manteuffel oder Dewitz, aber im Laufe dieses Jahrhunderts entwickelte er seine konservative Lebensform, eng verbunden mit dem Landesherrn, aber auch mit den kleinen Städten des Stolper Landes und seinen Bauern, so Ellinor v. Puttkamer, die »Familienhistorikerin«. (Sie wird noch häufig auftauchen in diesem Buch. Wegen ihrer markanten Persönlichkeit und ihres unverwechselbaren Namens nennen wir sie im Folgenden nur beim Vornamen.)

Die Bauern allerdings gerieten mit dem Beginn des Lehnssystems faktisch in den Zustand der Leibeigenschaft: Sie und ihre Nachkommen durften ohne Zustimmung des Grundherrn ihr Land nicht verlassen – Erbuntertänigkeit und Schollengebundenheit hießen die entsprechenden, als Recht getarnten Fesseln; außerdem mussten ihre Kinder ohne Bezahlung beim Gutsherrn arbeiten und durften ohne dessen Zustimmung nicht heiraten.

Adolph Freiherr von Knigge schilderte 1780 das Schicksal der Landbevölkerung:

In den meisten Provinzen von Deutschland lebt der Bauer in einer Art von Druck und Sklaverei, die wahrlich oft härter ist wie die Leibeigenschaft (…) in anderen Ländern. Mit Abgaben überhäuft, zu schweren Diensten verurteilt, unter dem Joche grausamer, rauhherziger Beamter seufzend, werden sie des Lebens nie froh, haben keinen Schatten von Freiheit, kein sicheres Einkommen und arbeiten nicht für sich und die ihrigen, sondern nur für ihre Tyrannen.

Und der Historiker Hans-Ulrich Wehler ergänzt:

(Sie) litten unter den Feldschäden rücksichtsloser Jagdgesellschaften, standen bei Widerstand nahezu wehrlos vor Gericht, fürchteten den Steuereintreiber, den Soldatenwerber, die Einquartierung im Frieden sowohl wie im Krieg, dazu immer auch die Unbilden der Natur – in der übergroßen Mehrheit wahrhaft degradierte Untertanen ihrer Herren.

Zusätzlich waren sie verschiedenen Monopolen des Gutsherrn unterworfen wie beispielsweise dem »Mühlenbann«, der sie zwang, ihr Getreide nur bei ihrem Gutsherrn zu mahlen und die von ihm verlangten Preise zu bezahlen. Und nur der Gutsherr durfte die landwirtschaftlichen Erträge durch lukratives Bierbrauen und Schnapsbrennen vergolden, nicht aber die Bauern.

Die Bauern finanzierten sowohl die Existenz des Hofherrn (durch die »Rente« von ca. 40 Prozent ihrer Erträge für ihr Land und durch durchschnittlich sechs Wochentage pro Jahr Frondienst auf dem Rittergut) als auch die Hofhaltung des Landesherrn durch die Steuern; diese betrugen nochmals etwa 40 Prozent der verbliebenen Nettoerträge oder einen festen Betrag pro Hof, der bei einer schlechten Ernte oft Existenznot bedeutete. Der Adel selbst hingegen genoss seit jeher Steuerfreiheit – ein Privileg, an dem sich auch der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (17131740) die Zähne ausbiss. Allerdings mussten die Grundbesitzer, wie oben erwähnt, häufiger für Steuerschulden ihrer Bauern aufkommen.

Georg Dietrich v. Puttkamer (1681–1754) schuf das prächtige Gutshaus in Wollin, erwarb den puttkamerschen Freiherrentitel und begründete mehrere Nebenlinien (siehe Kapitel 3, Seite 39).

Ein großer Vorteil für die pommerschen Großgrundbesitzer war auch, dass ihre ursprünglichen Lehnspflichten gegenüber dem Lehnsherrn, also zum Beispiel das Stellen von Lehnspferden, Kriegsdienste und andere Dienstleistungen, nach dem Dreißigjährigen Krieg mehr und mehr durch (überschaubare) Geldzahlungen (Kontributionen) ersetzt wurden – man hatte jetzt stehende Heere und brauchte zu deren Unterhalt vor allem Geld. Damit war das Bewirtschaften der Lehnsgüter sehr viel planbarer geworden, weil der Gutsherr nicht plötzlich für eine »Campagne«, also einen Feldzug, abberufen werden konnte.

Pommern hatte um 1880 unter allen Provinzen des Deutschen Reichs den höchsten Anteil an Großgrundbesitz: 64 Prozent des Grundbesitzes entfielen auf Güter von über 150 Hektar Größe.

Dem stand gegenüber, dass um 1800 knapp zwei Drittel der Landbewohner keine Bauern waren, sondern Kleinbesitzer, Landlose, Gesinde und rechtlose Landarbeiter.

Die im 19. und 20. Jahrhundert so existentiell erscheinende Frage der nationalen Zugehörigkeit hat, wie erwähnt, die längste Zeit der europäischen und damit auch der pommerschen Geschichte keine Rolle gespielt. Wichtiger waren stets lehnsrechtliche, dynastische, geopolitische und konfessionelle Aspekte. Dennoch bedeutete die Tatsache, dass Brandenburg im 12. Jahrhundert zunächst die Lehnshoheit über Pommern und 1338 dann die Zusage der Erbfolge über Pommern erhielt, eine gewisse Vorentscheidung, die dann 1653 – nach dem Aussterben der Greifen und dem Dreißigjährigen Krieg – in die Vereinnahmung Hinterpommerns durch Brandenburg mündete. Bereits Anfang des 14. Jahrhunderts waren es übrigens die brandenburgischen Askanier gewesen, die während einer kurzen Periode der Herrschaft über das Land Schlawe-Stolp 1310 die Siedlung Stolp zur Stadt nach »lübischem Recht« machten, ihr also Vorrechte nach Lübecker Vorbild gewährten – eine Pioniertat für das entlegene Ländchen. 1381 wurde Stolp Mitglied der Hanse.

Die Unterscheidung zwischen »Vorpommern« und »Hinterpommern« ist, wie Nachgeborene vielleicht glauben mögen, keineswegs erst durch den Eisernen Vorhang entstanden, der die beiden Teile ab 1946 brutal voneinander trennte. Pommern hatte bereits seit 1295 zwei Teile, in denen seit damals verschiedene Linien der Greifen regierten. Wir können hier allerdings das weltgeschichtliche Kuriosum einer Grenzlinie bewundern, die sich plötzlich um 90 Grad gedreht hat. Angesichts der Tatsache, dass Grenzen sich historisch ja sehr oft anhand unveränderlicher geographischer Gegebenheiten wie Gebirgszügen oder breiten Flüssen entwickelt haben, ist das, was im 16. Jahrhundert in Pommern geschah, schon eine bemerkenswerte Rarität. Die Greifen hatten Pommern nämlich ursprünglich »waagerecht« geteilt: Der nördliche (Küsten-)Streifen hieß Pommern-Wolgast, der südliche, binnenländische Teil hieß Pommern-Stettin. 1532 dann vereinbarten die beiden Linien – nach einer kurzen Phase der Vereinigung und einer längeren Auseinandersetzung mit Brandenburg – eine neue Aufteilung mit der Oder als Grenze: Pommern-Wolgast (bald auch Vorpommern genannt) hieß jetzt, was westlich der Oder lag; der östliche Teil wurde zu Pommern-Stettin (oder auch Hinterpommern). Über die Gründe der »Grenzdrehung« kann hier nur spekuliert werden. Vermutlich war es wenig lukrativ, das karge Hinterland zu beherrschen, ohne Zugang zum Meer und damit zum Ostseehandel zu haben; die neue Ost-West-Teilung hätte dann zwei wirtschaftlich gleichartigere Territorien hervorgebracht. Vielleicht aber hatten sich die Oder und das Stettiner Haff auch als zu starke natürliche Barriere für die Einheit des Territoriums erwiesen. Die aus Familienstreitigkeiten der Greifen hervorgegangene und 1532 veränderte Aufteilung Pommerns war jedenfalls wirkungsmächtig: Nach dem Dreißigjährigen Krieg erhob Brandenburg zwar – erbrechtlich korrekt – Anspruch auf ganz Pommern, musste sich aber zunächst mit dem größten Teil Hinterpommerns begnügen, während der Rückzug der Schweden aus Vorpommern und Stettin sich portionsweise und zäh gestaltete und das sogenannte »Neuvorpommern« (Rügen und das südöstlich gelegene Festland) sogar erst 1815 im Rahmen des Wiener Kongresses an Preußen fiel.

Apropos Dreißigjähriger Krieg: Bereits 1534 hatten die Greifen-Herzöge in ihren Landen die Reformation eingeführt, die sich ebenso stürmisch und durchgreifend zur dominanten Konfession entwickelte wie in den benachbarten skandinavischen und norddeutschen Ländern. Für das Land Schlawe-Stolp bedeutete die Reformation ein Abreißen der »bis dahin noch engen Verbindungen mit Polen; das Land Stolp orientierte sich bereits ab 1526 völlig nach Westen«, wie Ellinor feststellt. Johannes Bugenhagen aus Treptow an der Rega wurde einer der bekanntesten Kämpfer für die neue Lehre Martin Luthers und entwarf für Pommern die neue Kirchenordnung. Die Herzöge und der pommersche Adel griffen die neue Lehre auch deshalb freudig auf, weil sie einen »abgesegneten« Zugriff auf bisher katholisches Vermögen ermöglichte – die Ländereien der säkularisierten Klöster und kirchlichen Güter.

Ohne Kriegspartei zu sein, wurde Pommern im Dreißigjährigen Krieg zunächst von kaiserlichen, dann von schwedischen Truppen schwer verwüstet und ausgeplündert: Hungrige Heere scherten sich nicht um konfessionelle Zugehörigkeiten. Hinzu kamen Missernten durch die »Kleine Eiszeit« zwischen 1570 und 1750. Die Schätzung Ellinor v. Puttkamers, Pommern habe zwei Drittel seiner Bevölkerung verloren, dürfte allerdings übertrieben sein. Ab 1700 setzte zwar mit dem allmählich wieder besseren Klima eine sprunghafte Bevölkerungszunahme ein, die die Bevölkerung Pommerns innerhalb eines Jahrhunderts von 120 000 (1700) auf 500 000 (1800) vervierfachte, aber das Wachstum betraf vorwiegend die landlosen Unterschichten. Auch wenn also Historiker mittlerweile bezweifeln, dass das bekannte Volkslied »Maikäfer flieg« mit seiner Zeile »Pommerland ist abgebrannt« aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs stammt und sich in seiner ersten Fassung überhaupt auf Pommern bezog: Es trifft die Stimmung und die Lage.

Zu Brandenburg-Preußen zu gehören bedeutete für Hinterpommern, dass der moderne, zunehmend zentralisierte Staat sich ab dem 17. Jahrhundert auch hier durchsetzte. Dies geschah vor allem mit den Mitteln der Militär- und der Finanzverwaltung. Der Staat betrachtete seine ländlichen Gebiete als Reservoir für Soldaten und für Steuern. Dies waren zunächst scheinbar schlechte Nachrichten für die Stände, also den Adel, die Städte und den Klerus, weil die relative Autonomie verlorenging, mit der Provinzen sich bisher selbst verwaltet hatten. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts hatte in Hinterpommern ein voll ausgeprägter ständischer Dualismus geherrscht, eine institutionalisierte Verfassung, in der sich hoheitliche und ständische Organe rechtlich legitimiert gegenüberstanden (Ellinor v. Puttkamer). Diese Phase endete jetzt. Allerdings zeigte sich schnell, dass die Zentralmacht auf loyale und qualifizierte Kräfte vor Ort angewiesen war – und die rekrutierte sie vor allem aus dem Adel. Die führenden Familien Hinterpommerns stellten jetzt (beziehungsweise: weiterhin) die Beamten und Offiziere, übten die Gerichts- und Polizeigewalt aus – und sie hatten als Gutsherren das Kirchenpatronat inne, bestimmten also auch die Pastoren, so dass auch die evangelische Kirche und später das von ihr dominierte Schulwesen zu entscheidenden Stützen der Herrschaft wurden. (Zum Streit zwischen Altlutheranern und Unierten Näheres im Kapitel 7)

In diesem Zuge setzte sich übrigens in »gehobenen« Zusammenhängen, also in der Kirche, auf Ämtern und vor Gericht, allmählich das Hochdeutsche durch; die Landbevölkerung blieb aber bis 1945 beim Plattdeutschen. Und je nach Herkunft mischten sich slawische oder noch andere Begriffe in die Umgangssprache. Anna Geijer-von Zitzewitz, die Enkelin Gustavs v. Puttkamer (Versin), erzählte von ihrer Großmutter Anna (geborene von Trebra), diese habe immer wieder einmal schwedische Wörter verwendet wie »Tassenkopf« (vom schwedischen »kopp« für Tasse), »Linjongs« (das schwedische Wort für Preiselbeere ist »lingon«) und »Brüllauf« für ein großes Fest (»bröllop« bedeutet auf Schwedisch »Hochzeit«). Hier hatte die schwedische Besetzung eines Teils von Pommern ihre Spuren hinterlassen. Wie sehr diese Besatzung nachwirkte, zeigt auch eine von Ellinor berichtete Angewohnheit ihrer Eltern. Wenn sie von Hinterpommern in den vorderen Teil Pommerns, z.B. in den Kreis Cammin gefahren seien, hätten sie immer gesagt: »Jetzt fahren wir ins Schwedische.«

Und auch das Kaschubische war im 18. Jahrhundert noch so weit verbreitet, dass die Stolper Synode, also der kirchliche Verwaltungsbezirk, nicht nur wegen seiner Größe, sondern auch aus sprachlichen Gründen in zwei Unterbezirke aufgeteilt war, nämlich einen »circulus teutonicus« und einen »circulus vandalicus«, von denen jeder 16 Sprengel umfasste. Zum »Deutschen Distrikt« gehörten 1710 außer der Stadt Stolp der nordwestliche und der westliche, zum »Wendischen« oder »Kaschubischen Distrikt« der nordöstliche und der östliche Bereich des Kreises sowie im südlichen Kreis Rummelsburg die puttkamerschen Kirchspiele Alt Kolziglow, Zettin und Waldow. In den Kirchen des »circulus vandalicus« wurde der Gottesdienst in deutscher und in slawischer Sprache gehalten – in Glowitz beispielsweise noch mindestens bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

Die Treue der pommerschen Eliten war König Friedrich Wilhelm I. durchaus bewusst, wie dieses Zitat belegt: Die pommerschen Vasallen sein getreu wie Gold; sie räsonnieren wohl bisweilen, aber wenn mein Successor sagt, es soll sein und dass er sie mit gutem zuredet, so wird keiner sich dagegen movieren. Und die preußischen Könige belohnten die Vasallentreue (und die stets erforderlichen Steuerbewilligungen für Armee und Verwaltung durch die Stände) mit der oben erwähnten Großzügigkeit in der Handhabung von Lehensangelegenheiten und mit dem langen Geschehenlassen des »Bauernlegens«, also der Umwandlung bäuerlicher Betriebe in Gutsland. Hier griffen erst die Preußenkönige des 18. Jahrhunderts ein: Weil er um den Fortbestand des Bauernstandes (und damit auch um ausreichenden Soldaten-»Nachschub« für seine aufwendige Armee) fürchtete, schwächte Friedrich II. 1749 die Erbuntertänigkeit und schaffte die Schollenpflichtigkeit ab, womit die faktische Leibeigenschaft der Bauern zumindest rechtlich endete. Auch das weitere Bauernlegen wurde 1864 verboten. In Kapitel 4 wird deutlich werden, dass diese rechtlichen Änderungen die Lage der Landbevölkerung keineswegs verbesserten.

Anders als für Adel und Klerus wendete sich die Geschichte für die Städte nach einer Blütezeit im 15. und 16. Jahrhundert tatsächlich zum Schlechteren, denn die Großgrundbesitzer setzten zunehmend auf den Export in entferntere Gebiete (vor allem über die Häfen Rügenwalde und Stolpmünde, aber auch über Danzig), so dass das Monopol der kleinen und mittleren Landstädte als einziger Absatzmarkt für landwirtschaftliche Überschüsse verlorenging.

Pommern und damit auch das »Land Schlawe-Stolp« war jetzt zu einem Teil der preußisch-deutschen und damit der europäischen Geschichte geworden. In welcher Weise einzelne Puttkamer mit dieser Geschichte verwoben waren und sind, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt. Doch zunächst wollen wir genauer klären, was und wer eigentlich gemeint ist, wenn von »den Puttkamer« die Rede ist.

2 Die Familie und ihre Ländereien

Seit mehr als 20 Generationen tragen Menschen jetzt den Familiennamen (von) Puttkamer. Gegenwärtig leben etwa 300 Personen dieses Namens. Was verbindet sie über den gemeinsamen Namen hinaus? Ellinor formulierte es in ihrer 1973 publizierten Schrift Der Landbesitz der Puttkamers so: Nicht das im Laufe der Jahrhunderte immer mehr gemischte und verwässerte ›Blut‹ oder die bloße Namensgleichheit haben der verwandtschaftlichen Verbundenheit den eigentlichen Inhalt gegeben, sondern die jahrhundertlang kaum veränderten Lebensverhältnisse, die ausgedehnter ererbter Grundbesitz uns gewährte. Ihm verdankten wir unsere soziale Stellung. Er bleibt auch nach dem totalen Verlust die Grundlage unserer Zusammengehörigkeit.

Ein Puttkamer zu sein bedeutet also, in einer langen Tradition des Landbesitzes zu stehen – und damit auch einen gesellschaftlichen Rang und eine Lebenshaltung geerbt zu haben, deren beste Teile hoffentlich auch den Verlust der heimatlichen Ländereien überdauern, der die Puttkamer 1945 kollektiv in eine komplett veränderte (und sich weiter rasant verändernde) Lebenswirklichkeit katapultierte (siehe Kapitel 8).

Erste Spuren

Adelsgeschlechter wollten sich stets auf möglichst weit zurückliegende Ahnen berufen können – idealerweise auf solche aus biblischer oder antiker Zeit. Je länger ihre Vorrangstellung schon andauerte, desto gottgewollter und unveränderlicher erschien sie. Auch das Geschlecht der Puttkamer hat zeitweilig die großen slawischen Mythen mit seiner eigenen Herkunft in Verbindung bringen wollen; auf der Homepage des Familienverbands finden sich sowohl die Wiedergabe der Sage, wie noch die Familiengeschichte von 1878/80 sie erzählte, als auch ein abwägender Kommentar zu deren Stichhaltigkeit.

Für diese Familiengeschichte wollen wir uns an die gesicherten Fakten halten – und uns damit abfinden, dass die frühesten Ursprünge einer jeden Familie mangels schriftlicher Zeugnisse im Dunkel der Geschichte verborgen sind und bleiben. Man kann es auch mit einer Binsenweisheit sagen: Letztlich stammen wir alle aus Afrika.

Die erste tatsächliche Erwähnung des Namens Puttkamer stammt aus dem Jahre 1212. Das »Neue Preußische Adelslexikon« von 1837 zitiert ein Dokument, wonach Jeschko Puttkammer im Jahre 1212 als »Herr der Lande Schlawe und Rügenwalde« die Stadt Rügenwalde mit festen Mauern umgeben habe. Natürlich wohnt jedem Ausgangspunkt eines Stammbaums eine gewisse Willkür inne. Auch Jeschko als der erste in den Akten auftauchende Puttkamer hatte schließlich einen Vater und vermutlich auch Brüder (und Schwestern; zum Thema »Vererbung im Mannesstamm« mehr im Kapitel 7). Aber Jeschko soll hier als Ausgangspunkt der Gesamtfamilie Puttkamer akzeptiert werden.

Vermutlich seine Enkel waren Swenzo I. und Lorenz I., die am Anfang der ununterbrochen nachweisbaren Ahnenreihe der Puttkamer stehen. Swenzo I. war Palatin (polnisch: Wojewode), also höchster Beamter des Bezirks Danzig und Stolp; sein Bruder Lorenz I. war Kastellan von Stolp, also Kommandant und Gerichtsherr des Burgbezirks. Die Ursprünge der Puttkamer sind also vermutlich identisch mit jenen des hinterpommerschen Herrschergeschlechts der Swenzonen, die nach Swenzo I. benannt sind. Dies wird besonders anschaulich am Begründer der 3. Linie, dessen Name mit »Lorenz Swentz« angegeben wird; als Namenszusatz finden wir dann »Podkommer«, wobei unklar ist, ob es sich dabei um eine Amtsbezeichnung oder einen Familiennamen handelt; diese Unterscheidung hätten viele damalige Zeitgenossen vermutlich überhaupt nicht verstanden. An anderer Stelle findet sich »Swancz, anders Potkomer genannt«.

Hier war eben schon die Rede von der »3. Linie« des Geschlechts. Auf die Brüder Swenzo und Lorenz folgten weitere vier Generationen – dann teilte sich das Geschlecht um den Beginn des 15. Jahrhunderts in drei Linien, deren Stammväter Georg, Lorenz VI. und besagter Lorenz Swentz waren.

Aber Achtung: Diese Unterteilung in Linien ist natürlich nachträglich geschehen. Jeder, der einmal einen Familienstammbaum erstellt oder auch nur studiert hat, weiß: Die Übersicht zu wahren ist schwierig – erst recht, wenn die Überlieferung Lücken aufweist und Vor- und Nachnamen in sehr verschiedenen Varianten geschrieben werden. (Bis zum 19. Jahrhundert konnte ein und dieselbe Person durchaus mal als Hans, mal als Johannes oder auch als Hanns, Johann, Ioannis etc. auftauchen.) Deshalb behilft man sich ex post, also rückwirkend, mit der Unterteilung in Linien, Äste, Zweige und Häuser. Inwiefern sich die Puttkamer des 14. und 15. Jahrhunderts tatsächlich als Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Linie betrachtet und gesehen haben, können wir heute nicht mehr feststellen. Wie grenzten die verschiedenen Linien, Äste, Zweige und Häuser sich voneinander ab? Gab es ein Bewusstsein der Zusammengehörigkeit? Wie drückte es sich aus? Auf wen bezog es sich? Wir wissen es nicht.

Familienverband und Wappen

Einen klaren Beleg für ein solches Bewusstsein haben wir erst für das 19. Jahrhundert – und zwar nicht nur bei den Puttkamer, sondern bei vielen Adelsfamilien. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Erst mit dem Aufstieg des Bürgertums und der allmählichen Verdrängung des Adels aus seiner Position als »natürlicher« und einziger Führungsschicht der Gesellschaft gab es für die adeligen Familien die Notwendigkeit, sich auf ihre Geschichte und ihre gemeinsamen Interessen zu besinnen und ihren Anspruch auf Vorrang durch den Verweis auf Tradition und Verdienste zu legitimieren.

Im Februar 1859 formulierten acht Puttkamersche Geschlechtsgenossen den Aufruf, sich am 12. August 1859 – am hundertsten Todestag des Husaren-Puttkamer – in Stolp zu versammeln und über allgemeine Angelegenheiten des Geschlechts zu beraten und darüber zu beschließen. Die »Kreuzzeitung« berichtete danach, dass 23 Grundbesitzer, 12 Militärangehörige und 4 Personen mit »Civil-Karriere« anwesend gewesen seien und die zweitägige Versammlung mit einem einstimmigen Hoch auf die Genesung »unseres innigst verehrten und geliebten Königs und Herrn« begonnen und mit »ernsten und erheiternden Trinksprüchen in Prosa und Versen« geendigt habe.

Bericht der »Kreuzzeitung« über die Gründung des Familienverbands 1859

Das Ergebnis war, wie bereits erwähnt, die formelle Gründung des Familienverbands beim ersten Familientag in Köslin am 3. Oktober 1860 (siehe Kapitel 4). Sein erster Vorsitzender wurde der Generalleutnant Leopold v. Puttkamer (17971868, Abbildung S. 43) aus dem Ast Granzin-Jeseritz, der auch hohes Mitglied des Johanniterordens war.

Das im 19. Jahrhundert wachsende Bewusstsein für die Familiengeschichte drückte sich auch in einer intensiven Beschäftigung mit dem Wappen aus.

Erst in dieser Zeit wurde es üblich, Häuser und Kirchen mit dem Zeichen der Familie zu verzieren. Das Wappen der Puttkamer zeigt das Wappentier Pommerns, den Greifen – der aber bei den Puttkamer in einen silbernen, nach vorn gekrümmten Fischkörper ausläuft statt in einen Löwenleib. Auf dem Helm des Wappens mit rot-blauen (rot-silber-blauen) Decken sieht man zwei nach außen gekehrte silberne Streitäxte; das Gestell ist mit drei Straußenfedern in den Farben des Wappens bedeckt.

Der Wappenspruch der Puttkamer lautet »Artificiosa non durant«, also »Das Künstliche ist nicht von Dauer«. Dieser Appell zur Natürlichkeit und Wahrhaftigkeit erklärt geschickt zur Tugend, was dem hinterpommerschen Adel bisweilen zum Vorwurf gemacht wurde: eine gewisse Distanz zu den kulturellen und zivilisatorischen Errungenschaften und Moden der weiter westlich gelegenen und städtisch geprägten Teile des Reichs.

Grundbesitz

Kommen wir zurück zum eingangs zitierten Selbstverständnis der Puttkamer – und zu einem der zentralen Ziele des 1860 gegründeten Familienverbands: Der Grundbesitz der Familie sollte zusammengehalten und womöglich – etwa durch Heiratsallianzen – gemehrt werden. Diese Zielsetzung beißt sich natürlich mit der anderen großen Funktion des von den Eltern hinterlassenen Vermögens, nämlich der Versorgung aller Nachkommen. Denn eine Aufteilung des Landbesitzes auf alle (männlichen) Nachkommen hätte – siehe unübersichtlicher Stammbaum – binnen weniger Generationen zu einer Zersplitterung in Kleinstgüter geführt, zumal die Anzahl der Kinder sehr viel größer war als heute üblich.

Das Instrument zum Zusammenhalten des Besitzes war in den reicheren Regionen Europas oft das sogenannte Fideikommiss, das den Besitz für »auf ewig ungeteilt« und unveräußerbar erklärte. Der älteste Sohn führte dank einer Art Nießbrauch die Geschäfte und musste aus den Erträgen seine Brüder mitversorgen, die häufig prestigeträchtige, aber schlecht bezahlte Kirchen- oder Staatsämter wahrnahmen. Im kargen Hinterpommern war diese Regelung allerdings nicht sehr verbreitet – eine Versorgung mehrerer Nachkommen aus den Einkünften des Gutes wäre wirtschaftlich illusionär gewesen.

Bei den Puttkamer erbte traditionell der älteste Sohn den väterlichen Besitz, sofern er zu dessen Führung in der Lage war. Das konnte durchaus menschliche Härten und Kuriositäten mit sich bringen:

Der landwirtschaftlich ausgebildete Georg-Ludwig v. Puttkamer unterstützte ab 1927 seinen Vater Andreas bei der Verwaltung von Versin; ab 1931 führte er wegen der Krankheit des Vaters »die heimatliche Scholle« praktisch allein. Sein ältester Bruder Nikolaus war ebenfalls ausgebildeter Landwirt und kümmerte sich seit 1924 um das Gut Starkow, das ebenfalls im Besitz der Versiner war. Als Andreas 1934 starb, verfügte das Testament der Tradition entsprechend, dass Nikolaus als der Älteste Versin übernehmen und Georg-Ludwig als Zweitgeborener Starkow bekommen sollte. Nach zehn beziehungsweise sieben Jahren der Eingewöhnung mussten die beiden Brüder also ihre Arbeits- und Wohnorte tauschen – womit Nikolaus in den Genuss des an anderer Stelle näher beschriebenen, herrschaftlichen Hauses Versin kam. (Übrigens: Im Kapitel 6 begegnen wir den beiden Brüdern auf überraschende Weise kurz wieder; da geht es um ihre kriegsbedingte Abwesenheit von den Gütern.)

Das sogenannte »Anerbenrecht« (oder auch »Primogenitur«) galt allerdings nur für den landwirtschaftlichen Betrieb; das übrige Erbe wurde nach dem üblichen Verfahren der Realteilung aufgeteilt. Aus diesem Vermögen (falls vorhanden) mussten die übrigen Söhne versorgt werden.

Manchmal entschied übrigens auch das Los zwischen zwei oder mehreren Brüdern, wer das Gut bekam und wer eine finanzielle Abfindung; dann fehlte offenbar eine klare testamentarische Regelung. Über Georg Eckart v. Puttkamer (17241782) aus dem Ast Versin-Sellin lesen wir bei Ellinor, dass er bei der Erbauseinandersetzung mit seinem Halbbruder 1734 »das Geldlos« zog; er blieb infolgedessen Offizier, machte den Zweiten und Dritten Schlesischen Krieg mit und war zuletzt Major sowie Ritter des Ordens Pour le Mérite.

Der spätere Landrat Friedrich Bogislaw v. Puttkamer (17321806) hingegen gewann im Jahr 1769 per Los den Zugriff auf den väterlichen Besitz Deutsch-Karstnitz. Er verzichtete dann jedoch zugunsten seines älteren Bruders und wählte das Geldlos, in diesem Fall eine Abfindung von 11 222 Talern. Seine erste Frau brachte ihm später Hebron-Damnitz in die Ehe. Offenbar war es also nicht zwangsläufig lukrativer, als Sieger der Verlosung das Gut zu wählen.

Inneneinrichtung im Haus Barnow, um 1900

Idealerweise wurden nachgeborene Söhne durch vorsorglichen Zukauf von Land und Neugründung eines Sitzes versorgt, wie es im Falle Starkow geschehen war. Der Normalfall war aber die Unterbringung der jüngeren Söhne auf Posten, die ihren Lebensunterhalt decken konnten. Bis zur Reformation waren dies meist kirchliche Pfründe oder ein Platz in einem Mönchkloster gewesen. Diese Möglichkeit fiel mit der Säkularisierung der Kirchengüter weg. Zum Ausgleich bot der Staat, der von der Säkularisierung vor allem profitiert hatte, den nachgeborenen Söhnen des Adels – bei entsprechender schulischer und universitärer Ausbildung – Einkommensmöglichkeiten in Militär und Verwaltung. Das hatte den angenehmen Nebeneffekt, dass die anfängliche Konkurrenz zwischen dem entstehenden preußischen Staat und dem Grundbesitzeradel als dem lokalen Machthaber schnell einer engen Verbundenheit und Loyalität wich – der Adel wurde zum treuen Vertreter der Krone und des absolutistischen Staats vor Ort und in der Armee.

Die Töchter wurden mit einer Aussteuer versehen und – siehe Heiratsallianzen – möglichst geschickt unter die Haube gebracht. Ob ihnen das recht war und was sie selbst vom Leben wollten? Diese Frage hätte damals fast niemand verstanden; das galt auch für die Brüder.

Die erbrechtlichen Überlegungen erforderten eine genaue Lebensplanung für die Nachkommen – aber genau diese Planbarkeit der Biographien war viel geringer als heute, weil man jederzeit mit dem Tod eines Erben rechnen musste, etwa infolge einer simplen Infektionskrankheit. Die dynastische Geschichte Europas in der Frühen Neuzeit ist mithin geprägt von exakt ausgetüftelten Strategien, mit denen die Stellung der eigenen Familie verbessert werden sollte – und banalen Wechselfällen des Lebens, die solche Strategien allzu oft über den Haufen warfen.

Die Planbarkeit wurde übrigens auch erschwert durch die damalige ewig lange Dauer von Verwaltungs- und Gerichtsprozessen. So beantragte Joachim Heinrich v. Puttkamer aus dem Ast Zettin nach dem Tod seines Vaters Nikolaus 1696 die Belehnung mit Pottack, Gloddow, Latzig B und Wussowke. Sie wurde ihm erst nach elf Jahren, also 1707 gewährt. Weitere zehn Jahre später wurde er auch mit Poberow belehnt, wozu auch Reinfeld B und Scharnitz gehörten. Das bedeutete jedoch nicht, dass er von all diesen Gütern auch Besitz ergreifen konnte, denn sie waren zum Teil verpfändet, und zur Wiedereinlösung war eine Entscheidung des Kösliner Hofgerichts erforderlich. Diese Erlaubnis erging erst 1728. Nun aber fehlte das Geld zur Einlösung. So blieben Poberow und der Anteil an Reinfeld über Joachims Tod hinaus bis 1746 im Besitz der dort lebenden Witwe Vigilantia Elisabeth v. Keith. Ob Joachim wegen der Unsicherheit seiner Besitzverhältnisse ehelos blieb und sein Nebenzweig somit erlosch, kann nicht sicher festgestellt werden; unwahrscheinlich ist es aber nicht.

Das »Anerbenrecht«, das das Land zusammenhielt, war kein »Gesetz«, an das sich alle Puttkamer halten mussten und hielten. Häufig gab es auch den Fall, dass einst große Ländereien durch Vererbung an mehrere Söhne immer weiter aufgeteilt wurden.

Am besten glückte die angestrebte Geschlossenheit und Beständigkeit des Grundbesitzes bei den Puttkamer, die im Kreis Rummelsburg ansässig waren: Die Stammsitze Barnow, Versin, Zettin und Treblin sowie ihre Nebensitze Kolziglow, Reddies, Reinfeld, Sellin, Starkow und Poberow verwalteten gemeinsam (»zur gesamten Hand«) ein um 1500 noch »wüstes«, also unerschlossenes Wald- und Heidegebiet, den »Puttkamer-Wald«. Hier konnten sie ihre Nachkommen ansiedeln und damit das Puttkamer-Territorium immer weiter vergrößern und arrondieren. Trotz einiger später entstandener Lücken – beispielsweise durch den erbbedingten Übergang von Reinfeld an die Familie von Bismarck – konnte der wesentliche Teil des mittelalterlichen Besitzes trotz der überwiegend leichten, also wenig ergiebigen Böden bis 1945 gehalten werden.

Nehmen wir Henning Brand auf Barnow (16411720) als ein frühes Beispiel für die geschickte Arrondierung des Grundbesitzes in dieser Region: Von seiner Mutter erbte er die Hälfte von Wobeser. 1690 erwarb er für 1000 Taler von Christian v. Puttkamer dessen Anteil an Barnow und Alt Kolziglow und für 2800 Gulden Reinfeld bei Barnow und einen Bauernhof in Gansen. An Zahlungs statt überließ er diesem seinen Anteil an Waldow (mit dem Recht an der Schneidemühle und den beiden Katen im Busch Puppendorf, der Kruggerechtigkeit in Reinwasser und der Fischerei im See Goldböse), so dass er nur noch 400 Gulden in bar aufbringen musste, den Schwerpunkt seines Besitzes aber in den besser kultivierten nördlichen Teil des Puttkamer-Gebiets des Kreises Rummelsburg verlegt hatte.

Ähnlich eindrucksvoll wie im Kreis Rummelsburg, wenn auch in kleinerem Maßstab, gelang der Zusammenhalt der Güter im Kreis Schlawe mit dem Stammsitz Vietzke.

Im Kreis Stolp hingegen zeigte sich, dass das Fehlen eines kompakten Territoriums den späteren Verlust bedeutender Güter begünstigte. Hier lag der puttkamersche Besitz seit jeher verstreuter, auch wenn es um die Stammsitze Glowitz und Wollin und Nossin sowie um die Stadt Stolp gewisse Ballungen gab. Und so gingen beispielsweise Nossin und Wollin den Puttkamer im 19. Jahrhundert durch Verkauf verloren.

Als Beispiel für die Wechselfälle des Gutsbesitzerdaseins im Laufe der Jahrhunderte mag hier das Schicksal Wollins dienen. Es zeigt, dass für die Erhaltung und Mehrung des Besitzes vor allem zwei Dinge elementar waren: Kapital für den Zu- oder Rückkauf von Land und Talent für dessen Bewirtschaftung.

Der 1457 erstmals erwähnte, traditionsreiche Besitz Wollin im Nordosten Hinterpommerns war seit dem 16. Jahrhundert mehr und mehr zerstückelt worden. Um 1715 jedoch trat in Georg Dietrich v. Puttkamer (16811754; Abbildung S. 23170617411714173218821715II17331795