Inhalt

Vorwort

1. Kapitel Was ist ein Businessplan und wie ist er aufgebaut?

2. Kapitel Anlässe zur Erstellung eines Businessplans

2.1 Gründung und Erwerb eines Unternehmens

Existenzgründung

Erwerb eines Unternehmens

2.2 Unternehmenserweiterungen

2.3 Weitere Anlässe

2.4 Anlässe und Adressaten

3. Kapitel Funktion des Businessplans

4. Kapitel Überblick

4.1 Umfang eines Businessplans

4.2 Inhalte eines Businessplans

4.3 Besonderheiten nach Anlass

Existenzgründung

Bestehende Unternehmen

Unternehmensverkauf

4.4 Formalia, Hilfsmittel, EDV

5. Kapitel Executive Summary

5.1 Inhalte

5.2 Checkliste

6. Kapitel Geschäfts- oder Produktidee

6.1 Inhalte

6.2 Checkliste

7. Kapitel Unternehmer/Unternehmerteam

7.1 Inhalte

7.2 Checkliste

8. Kapitel Lieferungs- und Leistungsprofil

8.1 Inhalte

8.2 Checkliste

9. Kapitel Marktsituation

9.1 Inhalte

9.2 Checkliste

10. Kapitel Marketingplan

10.1 Inhalte

Strategie

Instrumente

10.2 Checkliste

11. Kapitel Geschäftsplan und Organisation

11.1 Inhalte

11.2 Checkliste

12. Kapitel Risiken

12.1 Inhalte

12.2 Checkliste

13. Kapitel Investitionsplanung

13.1 Inhalte

13.2 Checkliste

14. Kapitel Finanzierung

14.1 Finanzplan

14.2 Langfristige Kapitalbedarfsrechnung

14.3 Kurzfristiger Kapitalbedarf

14.4 Cashflow-Rechnung

Direkte Methode

Indirekte Methode

Plan-Erfolgsrechnung

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung

Plan-Bilanz

14.5 Bei Existenzgründung: Privater Kapitalbedarf

14.6 Break Even Point Umsatz

14.7 Steuerberechnungen

Gewerbesteuerberechnung

Weitere Steuerberechnung

14.8 Checkliste

15. Kapitel Anhang des Businessplans

15.1 Inhalte

15.2 Gliederung Teil 1 des Anhangs

15.3 Checkliste

16. Kapitel Muster-Businessplan

17. Kapitel Vorbereitung

17.1 Persönliche Vorbereitung

17.2 Inhaltliche Vorbereitung

18. Kapitel Präsentation

18.1 Schriftliche Präsentation

18.2 Persönliche Präsentation

Im Gespräch

Im Vortrag

Das persönliche Erscheinungsbild

19. Kapitel Unterstützung und Bestätigung durch Berater

19.1 Welchen Berater wofür?

19.2 Kosten des Beraters und Förderungsmöglichkeiten

20. Kapitel Banken

20.1 Denkweise der Banken

20.2 Basel II und Basel III

20.3 Das Bankengespräch

21. Kapitel Private InvestorenPrivate Investoren

21.1 Wenn die Bank nicht will…

21.2 Beteiligungsformen

Offene oder stille Beteiligung – Fremd- oder Eigenkapital

Beteiligung als Gesellschafter

21.3 Der richtige Investor

22. Kapitel Checkliste Unternehmensgründung

23. Kapitel Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

23.1 Funktion und Bedeutung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen

23.2 Kapitalstruktur und Finanzierung

23.3 Verschuldung

23.4 Rentabilität

23.5 Liquidität

23.6 Personal

24. Kapitel Sonderteil: Rechtsform des Unternehmens

24.1 Einzelunternehmen

Zivilrechtliche Funktion

Rechnungslegung und steuerliche Behandlung

24.2 Personengesellschaft

Zivilrechtliche Funktion

Steuerliche Behandlung

24.3 Kapitalgesellschaften

Zivilrechtliche Funktion

Steuerliche Behandlung

Steuerlicher Tarifvergleich

Anhang

1. Adressen

Allgemeine Gründungsinformationen

Beratung

Brancheninformationen

Existenzgründerinnen

Förderprogramme/Finanzierung

Gesundheit und Arbeitsschutz

Gründungen aus der Hochschule

Kapitalbeteiligungen

Patente/Innovationen

Innovationen

Weiterbildung

Wettbewerbe

2. Glossar

3. Literaturempfehlungen

Sachverzeichnis

Impressum

Vorwort

Das Institut der Wirtschaft hat in seinem statistischen Jahrbuch „Deutschland in Zahlen 2011“ die Entwicklung der Existenzgründungen in Deutschland für die Jahre 2000 bis 2010 dargestellt. Das Jahr der beginnenden Wirtschaftskrise 2008 führte auch zu dem niedrigsten Stand an Existenzgründungen seit dem Jahr 2000. Aber schon im Jahr 2009 und erst recht im Jahr 2010 stiegen diese wieder an. Umso verwunderlicher war der große Erfolg der ersten Auflage dieses Buches, das dann völlig überraschend sogar in den Top Ten der deutschen Wirtschaftsbücher (Financial Times Deutschland und Wirtschaftsblatt Österreich) 6 Wochen lang platziert war. Nun ist es an der Zeit für eine Neuauflage. Gegenstand der Überarbeitung war einerseits die Aktualisierung aufgrund sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen, wie dem Gesellschaftsrecht (Einführung der UG), dem Steuerrecht (insbesondere die Änderung der Gewerbesteuer), aber auch der Arbeitsmarktförderungsgesetze. Natürlich wurden auch die weiterführenden Empfehlungen im Anhang aktualisiert und ergänzt. Daneben wurden andererseits ergänzende Beispiele, im Stil der ersten Auflage, also aus Entenhausen, aufgenommen. Weitere Merksätze wurden herausgestellt und textliche Vereinfachungen vorgenommen, um die durch den Leserkreis sehr geschätzte einfache Lesbarkeit des Buches noch zu verbessern.

Auch in dieser Auflage wird es sicher wieder kleinere (Schreib-) Fehler geben. Sollten Sie einen solchen entdecken, dann mailen Sie mir einfach. In der nächsten Auflage wird es dann berücksichtigt. Auch kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind stets willkommen. Sie erreichen den Autor hierfür genauso wie zur Diskussion über spannende Existenzgründungsvorhaben über die Homepage der Jade Hochschule Wilhelmshaven (www.hs-jade.de).

Bedanken möchte ich mich bei meinem Lektor Hermann Schenk des Verlags C.H. Beck, den die ständigen Verzögerungen bei der Fertigstellung einige Nerven gekostet haben dürften. Die Geburten zweier Kinder (Nummer 6 und 7) haben hierzu sicherlich beigetragen. Diesen beiden, Hermine und Hadrian, ist dieses Buch gewidmet.

Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen, bei den Beispielen aus der großen Welt von Entenhausen (In Memoriam Carl Barks) und viel Mut, gute Ideen sowie eine verständnisvolle Bank bei Ihrer Unternehmensgründung.

Oberwinter/Wilhelmshaven, im März 2012

Jörg H. Ottersbach
Steuerberater

1. Kapitel

Was ist ein Businessplan und wie ist er aufgebaut?

Da ein Businessplan zu unterschiedlichsten Anlässen erstellt wird, er sich an verschiedene Personen (Adressaten) richten kann und sein Inhalt sich je nach Unternehmens- und Planungszweck sehr stark unterscheidet, kann zu Beginn nur eine allgemeine Definition stehen:

Definition:

Ein Businessplan ist die Niederschrift von Zielen und deren Umsetzungsstrategien eines bestehenden oder zu gründenden Unternehmens. Er kann die Planung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilbereichen zum Gegenstand haben. Der Businessplan kann eingedeutscht auch als Geschäfts- oder Projektplan bezeichnet werden.

In der Regel beschreibt der Businessplan keine Vergangenheitssituationen. Hierzu dient der Jahresabschluss eines Unternehmens. Er bezieht Vergangenheitswerte, soweit sie vorliegen, also nicht bei Existenzgründungen, einerseits dann mit ein, wenn hieraus Tendenzen für die Planung abgeleitet werden können. Andererseits können Vergangenheitswerte auch etwas über die Bonität eines bestehenden Unternehmens aussagen, wenn der Businessplan sich an einen (neuen) Kapitalgeber richtet. Dann kann es hilfreich sein darzustellen, ob und in welchen Bereichen das Unternehmen bereits erfolgreich am Markt agiert und wie sich dies positiv auf die Sicherheit des neu zu investierenden Kapitals auswirkt. Dies wird auch von zahlreichen Kapitalgebern verlangt.

Für diese Vergangenheitswerte werden aber in der Regel vorliegende Jahresabschlüsse herangezogen. Diese werden näher erläutert, wenn ein bestimmtes Produkt des Unternehmens gesondert dargestellt werden soll und sich dies nicht aus dem Jahresabschluss ergibt. Bei einer durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Bilanz oder einer durch einen Steuerberater erstellten qualifizierten Bilanz finden sich ohnehin umfangreiche Erläuterungen zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen des Unternehmens sowie die Vermögens- und Ertragslage anhand von Kennzahlen und gesonderten Darstellungen. Diese Darstellungen bleiben den genannten Berufsgruppen weitgehend vorbehalten. Die Jahresabschlussanalyse soll daher auch nicht Gegenstand dieses Buches sein. Es reicht aus, wenn der Businessplan für den Existenzgründer vorgestellt wird. Handelt es sich um ein neues Projekt oder die Nachfinanzierung eines bestehenden Unternehmens, so wird der „Existenzgründer-Businessplan“ um Elemente, die das bestehende Unternehmen beschreiben, erweitert (s. o.). Dies ist aber nicht weiter schwierig, so dass sich dieses Buch auf das Grundgerüst, also den „Existenzgründer-Businessplan“, beschränkt und lediglich von diesem die Rede sein wird. Nur wenn es sich anbietet, werden gesonderte Hinweise zu Businessplänen für Projektplanungen oder die Nachfinanzierung bestehender Unternehmen aufgenommen.

Letztlich kann ein Businessplan als ein Bewerbungsschreiben aufgefasst werden. Auch hier möchte man bei dem Leser Interesse wecken, etwas erreichen (hier eben Kapital statt eines Arbeitsplatzes). Es kommt bei beiden auf die Form und den ersten Eindruck an. Anders als ein klassisches Bewerbungsschreiben erfüllt ein Businessplan aber auch noch Nebenfunktionen. Zum einen wird der angehende Unternehmer gezwungen, sich betriebswirtschaftlich mit seiner Geschäftsidee detailliert auseinander zu setzen. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Nehmen wir an, ein Friseurmeister möchte sich selbständig machen. Er hat schon unter Beweis gestellt, dass er von seinem Handwerk genügend versteht. Das ist zwar die Grundvoraussetzung dafür, dass er auch ein eigenes Geschäft führen kann, reicht aber nicht aus. Er muss auch Kaufmann oder Unternehmer werden. Er muss beginnen, in kaufmännischen Kategorien zu denken. Die Aufstellung des Businessplans hilft ihm dabei, denn er muss die Erlös- und Kostenseite seines Geschäftes planen. Zum anderen kann der erstellte Businessplan nach Unternehmensgründung zur Erfolgskontrolle herangezogen werden. Hierzu ist es sinnvoll, den Businessplan als Planungsinstrument zu nutzen und in die Zukunft fortzuschreiben.

Der Businessplan stellt eine Zusammenfassung aller seiner wesentlichen Aussagen voran. Dies nennt sich in „Neudeutsch“ die sog. Executive Summary . Die vorangestellte Zusammenfassung dient dazu, dem Leser einen kurz gefassten vollständigen Überblick zu verschaffen, den er sich ansonsten nur durch ein Querlesen verschaffen kann. Banker oder andere Leser von Businessplänen erhalten nicht selten ein Dutzend oder mehr solcher Pläne in der Woche. Natürlich können und wollen diese Leser nicht jedes einzelne Werk studieren. Wer aber quer liest, der kann nicht nur die für den Existenzgründer richtige oder falsche Stelle aufschlagen. Er benötigt auch erheblich mehr Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen, und das bietet ihm die vorangestellte Zusammenfassung. Nur wenn der Leser durch diese Zusammenfassung die Geschäftsidee interessant, schlüssig und Erfolg versprechend findet, wird er sich den Businessplan durchlesen. Schon das bedeutet aber, dass man in der engeren Wahl ist.

Nach der Zusammenfassung wird zunächst die Geschäftsidee beschrieben. Dies erfolgt zunächst meist noch ohne Zahlen. Danach wird der Unternehmer oder das Unternehmerteam vorgestellt. Dies ist fast genauso wichtig wie die vorgestellte Geschäftsidee, denn es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Geschäftsidee durch die konkreten Personen auch erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Marketingplan, die Organisationsstruktur und die Risikodarstellung sollten zwar erkennen lassen, dass sich die angehenden Unternehmer mit allen Bereichen tief greifend beschäftigt haben. Die herausragende Bedeutung kommt aber dem Bereich Finanzierung zu. Hier zeigt sich für den Leser, ob jemand Kaufmann genug ist, um das geplante Unternehmen zum Erfolg zu führen. Meist wird dieser Teil Hauptgegenstand einer Diskussion mit dem Adressaten des Businessplanes sein, dann also, wenn er im Grundsatz die Zustimmung des Lesers gefunden hat. Umso wichtiger ist, dass gerade dieser Teil von dem zukünftigen Unternehmer erstellt wurde und nicht durch einen Steuerberater oder Unternehmensberater. Der Unternehmer muss sein Geschäft auch von der kaufmännischen Seite her selbst verstehen, und das kann er nur, wenn er sich dieses Verständnis erarbeitet hat.

Es wird ein Finanzplan aufgestellt, d. h. aufgrund getroffener Zukunftsannahmen, wie beispielsweise der im Restaurant besetzten Plätze, dem durchschnittlichen Verzehr pro Tag und prozentualen Wareneinsatz, werden die Erlöse (Umsätze) und Kosten für einen bestimmten Zeitraum geplant. Hierauf aufbauend wird eine Plan-Erfolgsrechnung ermittelt. Aus dieser Erfolgsrechnung lässt sich eine sog. Cashflow-Rechnung ableiten, d. h. es werden die Einzahlungen und Auszahlungen, also der Geldfluss, gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich der Kapitalbedarf. Muss bei Gründung des Unternehmens beispielsweise eine Maschine oder ein Fahrzeug angeschafft werden, so beginnt das Unternehmen mit einer Auszahlung, die zu einem Kapitalbedarf führt. Dieser Bedarf muss durch Eigenmittel des Unternehmensgründers oder durch Fremdmittel, wie Darlehen, Fördergelder etc., gedeckt werden. Auch Anlaufverluste, beispielsweise bei einer hohen Miete und geplanter langsamer Steigerung der Umsätze können einen Kapitalbedarf entstehen lassen.

Bei einer Existenzgründung wird häufig auch verlangt, den privaten Kapitalbedarf offen zu legen. Hier wird danach gefragt, ob die vorhandenen Mittel dazu ausreichen, dass der angehende Unternehmer neben seiner Ware auch seine private Miete, seine Lebenshaltungskosten, Versicherung etc. bestreiten kann. Selbst wenn eine solche Ermittlung nicht durch den Adressaten verlangt werden sollte, empfiehlt es sich dringend, eine solche Berechnung vorzunehmen. Diese Berechnung muss dann nicht Eingang in den Businessplan finden. Häufig scheitern Existenzgründungen jedoch daran, dass der Kapitalbedarf zu Beginn nicht ausreichend gedeckt ist, weil der private Kapitalbedarf unberücksichtigt gelassen wurde.

Einen gesonderten Teil stellt die Investitionsplanung dar, die starke Berührungspunkte zur Finanzplanung aufweist. Die Planung der zu tätigenden Investitionen bestimmt den Kapitalbedarf, der wiederum, je nachdem, wie er gedeckt wird, die Investitionstätigkeit einschränkt oder vollständig erlaubt.

Bei allen Teilen des Businessplanes ist es wichtig an den Leser zu denken. Zahlenfriedhöfe, also größere Tabellen gehören in den Anhang. Nur die wesentlichen Ergebnisse gehören vorne in den Text. Die Darstellung sollte professionell sein. Natürlich wird der Grundtenor positiv und optimistisch sein. Enthusiasmus kann der Leser von einem Unternehmensgründer erwarten. Trotzdem sollte gerade in Deutschland eine gewisse Distanz und Objektivität oder, anders ausgedrückt, ein klein wenig Understatement geübt werden. Der deutsche Leser erwartet, dass eine Geschäftsidee gute Erfolgsaussichten hat oder ein Unternehmer ausreichende fachliche Erfahrung mitbringt. Wenn stattdessen von hervorragenden Erfolgsaussichten oder einen von seinem Naturell her für den Erfolg prädestinierten Unternehmer die Rede ist, wird er eher an blinde Euphorie als an einen kühl kalkulierenden Kaufmann denken. Bei allem Enthusiasmus ist es das, was ein Geldgeber sich am ehesten wünscht: Er will sein Geld in gute und seriöse Hände geben.

2. Kapitel

Anlässe zur Erstellung eines Businessplans

Ein Businessplan wird für die unterschiedlichsten Formen der Existenzgründung und Unternehmensübernahme gleichermaßen benötigt, wie für die Planung neuer Projekte und die Erweiterung des Geschäfts bestehender Unternehmen. Grundsätzlich können die Anlässe für die Erstellung eines Businessplans unterschieden werden in einen solchen zwecks Gründung/Übernahme eines Unternehmens und zwecks Erweiterung eines Unternehmens. Der Inhalt eines Businessplans, sein Aufbau und seine Planungstiefe richten sich nach dem Anlass seiner Erstellung und hieraus folgend nach dem Adressatenkreis. Wird beispielsweise ein Businessplan für die Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Fördermitteln bei der Existenzgründung („Gründungszuschuss“ nach § 57 Abs. 2 SGB-III) durch Arbeitslose erstellt, so sind an diesen erheblich geringere Anforderungen hinsichtlich des Umfangs und Inhalts zu stellen, als bei einem Businessplan, der bei einer Bank als Grundlage für eine Finanzierungsentscheidung eingereicht wird. Allerdings kommt dem Businessplan eine große Bedeutung bei der Beantragung der Förderung (monatlich 300 €) zu, da die Förderung im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt, dieser also von der Tragfähigkeit der Existenzgründung überzeugt werden muss. Ein Rechtsanspruch auf den Gründungsausschuss besteht seit dem 1. 1. 2011 nämlich nicht mehr. Gleichwohl ist allen Businessplänen gemeinsam, dass sie den Existenzgründer nicht nur belasten, wenn er einen solchen Plan aufstellen muss. Der Zwang, einen solchen Plan aufzustellen und sich eingehend mit der Geschäftsidee, den Planungsgrundlagen und deren finanziellen Auswirkungen bis hin zu einem Marketingplan zu beschäftigen, „zwingt“ den Existenzgründer dazu, sich mit den Erfolgsaussichten seiner Geschäftsidee und seines Vorhabens auseinander zu setzen, insofern handelt es sich um einen heilsamen Zwang.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, einen Businessplan auch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater erstellen zu lassen, dies verursacht aber hohe Kosten. Die Beschäftigung mit den Inhalten des Businessplans bietet dem Existenzgründer aber auch den ersten Start in die Unternehmerrolle. Dies ermöglicht ihm, sich mit seiner Geschäftsidee, mit der Einnahmen- und Ausgabenseite, der Standortwahl, der Finanzierung und allen damit zusammenhängen Fragestellungen auseinander zu setzen. Erst wenn er selbständig den Businessplan entworfen hat, sollte er durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater noch einmal überprüft werden. Hierbei muss sich die Prüfung auf seine Vollständigkeit, seine Plausibilität und auf seinen Objektivitätsgehalt beziehen.

Wichtig:

Der Entwurf des Businessplans sollte immer durch den Existenzgründer/Unternehmer selbst erstellt werden. Nach Vorliegen des Entwurfs muss der Businessplan durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater überprüft werden.

2.1  Gründung und Erwerb eines Unternehmens

Existenzgründung

Der für eine Existenzgründung erstellte Businessplan wird auch als Gründungsplan bezeichnet. Anders als bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens liegt hier ein Schwerpunkt auf der Darstellung der Geschäfts- oder Produktidee. Hierbei wird dargestellt, welchen besonderen Nutzen für den Kunden die Geschäfts- oder Produktidee hat. Der Nutzen kann völlig unterschiedlicher Natur sein. Wird beispielsweise ein Kiosk eröffnet, kann der besondere Nutzen für den Kunden im Standort und den Ladenöffnungszeiten sowie den zum Kauf angebotenen Produkten bestehen. Wird ein neues Produkt hergestellt oder vertrieben, so muss es für den Kunden gegenüber vorhandenen Produkten spezifische Vorteile bringen oder, falls kein bestehendes Konkurrenzprodukt am Markt ist, ein besonderes Bedürfnis des Kunden befriedigen, für das er bereit ist, den entsprechenden Preis zu bezahlen.

Der Existenzgründer hat grundsätzlich seine Geschäftsidee schon gedanklich fertig. Das Niederschreiben im Rahmen der Erstellung des Businessplans bringt ihn dazu, seine Geschäftsidee noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Schwachstellen aufzudecken. In nicht wenigen Fällen führt in der Praxis ein Businessplan dazu, dass eine Geschäftsidee anschließend verworfen wird. Ein solches Ergebnis ist aber genauso positiv zu beurteilen wie ein fertiggestellter Businessplan. Wenn eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten zur Verwerfung einer Geschäftsidee führt, beschränkt sich das „Lehrgeld“ nur auf die eingesetzte Zeit und nicht auf das eingesetzte Kapital. Sollte die Geschäftsidee umgesetzt werden und sich erst später herausstellen, dass wichtige Grundannahmen unrealistisch waren, kostet das nicht nur Geld, sondern nicht selten die Existenz.

Gleichwohl ist ein Businessplan für einen Existenzgründer keine Erfolgsgarantie, denn ein Businessplan kann nur so gut und realistisch wie seine Annahmen sein. Wird beispielsweise die Eröffnung eines Restaurants an einem bestimmten Standort geplant und hierbei ein bestimmter Umsatz pro Kunde bei einem vorgegebenen Wareneinsatz, der auf Erfahrungswerten beruht, geplant, so kann das Ergebnis des Businessplans ein sehr rentierliches Geschäft sein. Stimmen selbst die Annahmen über Umsatz pro Kunde und Wareneinsatz, essen aber nur die Hälfte der geplanten Kunden pro Monat im Restaurant, so kann es sich aufgrund der falschen Einschätzung über Kundenzahlen um ein Verlustgeschäft handeln. Insofern ist in den Beurteilungen von Umsatz pro Kunde oder Produkt und Wareneinsatz sowie anderen Kosten die Mengenplanung des Absatzes ein entscheidender Teil für die Erfolgsbeurteilung einer Geschäfts- oder Produktidee. Dieses Planungsrisiko ist bei Existenzgründern besonders hoch, da anders als bei der Übernahme eines Unternehmens keine gesicherten Erfahrungswerte vorliegen. Handelt es sich bei der Geschäftsidee um ein gängiges Geschäft wie ein Kiosk, muss daher versucht werden, Vergleichsdaten in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu gibt es aber meist keine öffentlich zugänglichen Daten. In dem Kioskbeispiel müsste ein Kiosk in einem ähnlich sozial strukturierten Stadtteil, d. h. einem ähnlichen Standort, mit ähnlichen Öffnungszeiten und einer ähnlichen Preisstruktur als Planungsgrundlage herangezogen werden. Hierzu könnten dann noch, da es sich bei dem Vergleichsobjekt um ein eingeführtes Geschäft handelt, Sicherheitsabschläge bzw. eine Einführungszeit berücksichtigt werden. In der Praxis gestaltet es sich allerdings als außerordentlich schwierig, solche Vergleichsdaten zu bekommen, da es sich in der Regel, selbst wenn sich der Kiosk in einem anderen Stadtteil befindet, um Konkurrenzunternehmen handelt. Sind solche Vergleichsdaten nicht zu bekommen, kann die nach Fertigstellung des Entwurfs vorzunehmende Überprüfung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater, der Erfahrung in der jeweiligen Branche vorweisen kann, zu einer Überprüfung der Annahmen führen.

Der Existenzgründer muss in dem Businessplan zudem seine Qualifikation für den von ihm geplanten Geschäftsbereich nachweisen. Je spezifischer ein Geschäft ist, desto höher sind die Anforderungen an einen solchen Qualifikationsnachweis. Will der Existenzgründer einen Handwerksbetrieb eröffnen, so hat er die entsprechenden Qualifikationen, wie einen Meisterbrief, beizubringen. In vielen Fällen kann der Existenzgründer solche Voraussetzungen auch noch im Planungszeitraum erbringen. So hat der Konzessionsträger eines Gastronomiebetriebes eine gesonderte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (das sogenannte „Frikadellenabitur“) abzulegen. Ein solcher Wochenendkurs kann auch noch nach Aufstellung des Businessplans und vor Umsetzung der Geschäftsidee absolviert werden. Häufig werden auch noch weitere zusätzliche Nachweise verlangt, die es gilt, rechtzeitig zu beantragen, wie ein polizeiliches Führungszeugnis für eine Gastronomiekonzession. Fehlen dem Existenzgründer solche Voraussetzungen, hat er in den Businessplan einen Ablaufplan aufzunehmen, in dem festgehalten wird, wann und wo bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden oder welche Nachweise zu welchem Termin beigebracht werden.

Für Existenzgründer bestehen in Deutschland zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten spezielle Kurse für Existenzgründer an. Informationen hierzu sind bei den jeweils örtlich zuständigen Kammern erhältlich.

Erwerb eines Unternehmens

Will der (angehende) Unternehmer ein anderes Unternehmen erwerben, so hat er in der Regel Zugriff auf die Vergangenheitsdaten des zu erwerbenden Unternehmens. Auf Basis dieser Vergangenheitsdaten kann er dann eine Zukunftsplanung in Form eines Businessplans vornehmen. Hierbei hat er die Vergangenheitsdaten auf besondere Einflüsse zu überprüfen, die für die Zukunftsplanung wichtig sind. So ist zunächst zu analysieren, ob das Geschäft von der Persönlichkeit des alten Unternehmensinhabers stark abhängig war. Hierin entscheidet sich insbesondere, ob eine vorhandene Stammkundschaft gehalten und die Vergangenheitszahlen für die Zukunft fortgeschrieben werden können. Ebenso ist zu überprüfen, ob Liefer- und Abnahmeverträge problemlos durch den Käufer des Unternehmens übernommen werden können. Zu den Abnahmeverträgen gehören Mietverträge, die häufig eine Klausel beinhalten, nach der die Übernahme eines Mietvertrages der Zustimmung des Vermieters bedarf. Enthalten sie überhaupt keine Klausel, so ist gleichwohl die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Ebenso sind beispielsweise Konzessionen oder Lizenzen daraufhin zu überprüfen, ob sie durch den Unternehmenskäufer übernommen werden oder neu beantragt werden müssen. So ist eine Gastronomiekonzession nicht nur an eine bestimmte Gaststätte gebunden, sondern auch an die Person des Gaststättenbetreibers oder im Falle des Betriebs des Restaurants in Rechtsform einer GmbH an die des GmbH-Geschäftsführers. In diesem Fall ist eine Konzession neu zu beantragen, was auch zusätzliche Kosten verursacht. Zudem ist zu überprüfen, ob zum Zeitpunkt der damaligen Konzessionsvergabe oder im Zeitablauf Umstände eingetreten sind, die einer Konzessionsvergabe entgegenstehen. Mitunter handelt es sich um eine Konzession oder Betriebserlaubnis, die bei damaliger Vergabe ohne Beanstandung eingeräumt wurde, und beispielsweise durch geänderte Emissions- oder andere Umweltschutzbestimmungen nunmehr erhebliche zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen oder in Einzelfällen sogar dazu führen, dass eine Konzession grundsätzlich nicht mehr erteilt wird. Im Rahmen der Erstellung des Businessplans sind sämtliche Plangrößen hierauf zu untersuchen.

Ebenfalls sind die von dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Daten einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Werden dem Käufer die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre vorgelegt, so ist zu beachten, dass es sich um Zahlenwerke handelt, die durch handels- oder steuerrechtliche Wahlrechte erheblich beeinflusst werden können und unter Umständen aus betriebswirtschaftlicher Sicht im Falle eines Businessplans zur Planung eines Unternehmenskaufes ein völlig anderes Bild ergeben.

Bei einem Unternehmenskauf richtet sich ein Businessplan in erster Linie an Kapitalgeber. Er kann sich aber auch in Einzelfällen an öffentliche Förderstellen wenden. Im letzteren Falle gilt das in Kapitel 2.1 Gesagte. Richtet sich der Businessplan an Geldgeber, insbesondere Banken, so umfasst der Businessplan nicht nur geplante Zukunftswerte, sondern ihm werden in der Anlage auch die von dem Unternehmensverkäufer zur Verfügung gestellten Vergangenheitsdaten, in erster Linie in Form von Jahresabschlüssen, beigefügt.

Je nach Größe des zu erwerbenden Unternehmens und des damit zusammenhängenden Finanzierungsbedarfes gestaltet es sich häufig schwierig eine Bankenfinanzierung zu erreichen. In diesen Fällen kann es sich anbieten, eine bankenunabhängige Finanzierung anzustreben. Hierzu werden mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet, Wagniskapitalgeber in Form von Fonds oder Beteiligungsgesellschaften angesprochen, die das nötige Kapital im Regelfall in Form einer Unternehmensbeteiligung zur Verfügung stellen. Wagniskapitalfinanzierer (Venture-Capital-Gesellschaften) sammeln Kapital bei risikofreudigen Anlegern und investieren dieses in zwar risikobehaftete, aber mit hohen Gewinnchancen ausgestattete Unternehmen. Hierbei handelt es sich auf der einen Seite um so genannte Start-up-Unternehmen, d. h. Neugründungen von Unternehmen, die in bestimmten Branchen ein hohes Maß an Erfolg versprechen, wie dies vor drei bis vier Jahren im Internetbereich oder aktuell im medizin- oder biotechnischen Bereich der Fall war bzw. ist. Sie sind aber auch interessiert an der Finanzierung von Unternehmensübernahmen, wenn diese in einem starken Markt agieren und durch die Übernahme und weiter gehende Finanzierung eine herausragende Marktstellung und damit hohe Renditen erzielen können.

Eine weitere Form des Unternehmenskaufs ist der sogenannte MBO, d. h. der Management Buy-out. Hierbei erwerben Manager eines Unternehmens von den Unternehmenseignern dieses Unternehmen. Da es sich oft um ein hohes Investitionsvolumen handelt, für die das Vermögen der Manager nicht ausreicht, werden häufig Wagniskapitalgesellschaften unterstützend tätig. Um eine solche Finanzierung zu erhalten, wird das Investitionsobjekt in der Regel in Form eines Businessplanes dem Investor, wie einer Wagniskapitalgesellschaft, vorgestellt. Die schlichte Einreichung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen Jahre reicht hierfür nicht aus, sondern vielmehr wird meist ein Businessplan verlangt, der die zukünftige Entwicklung des Unternehmens planerisch abbildet und die erzielbare Rendite nach vollzogenem Unternehmenskauf, als wichtigstes Kriterium für eine Wagniskapitalgesellschaft, darstellt. Der Vorteil eines MBO ist, dass die erwerbenden Manager in dem Unternehmen tätig sind und die Chancen und Risiken gut beurteilen können. Diesen Vorteil gilt es in geeigneter Form darzustellen und sollte daher für den Businessplan genutzt werden.

2.2  Unternehmenserweiterungen

Bestehende Unternehmen erweitern ihre Unternehmen häufig durch eine Ausdehnung der Produktpalette (Diversifikation) oder den Eintritt in neue Märkte (Länder oder Regionen). Diese Unternehmenserweiterung kann in den verschiedensten Formen auftreten und reicht von der Entwicklung eines neuen Produktes, der Eröffnung von Filialen bzw. von Niederlassungen bis hin zum Erwerb von Konkurrenzunternehmen oder in anderen Märkten tätigen Unternehmen. Die Motivation für den Erwerb eines Konkurrenzunternehmens kann zum einen sein, dieses vom Markt zu nehmen oder zum anderen mit Hilfe dieses Unternehmens eine verbesserte Marktstellung zu erreichen. In allen diesen Fällen wird zusätzliches Kapital benötigt, welches häufig von dem bestehenden Unternehmen deshalb nicht aufgebracht werden kann, weil die finanziellen Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts benötigt werden oder der Umfang der finanziellen Mittel über die Finanzierungskraft des Unternehmens hinausgeht. In diesen Fällen richtet sich ein hierfür zu erstellender projektorientierter Businessplan an eine finanzierende Bank, eine Wagniskapitalgesellschaft oder einen anderen Investor.

Bei einer Unternehmenserweiterung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Erweiterung in dem bestehenden Geschäft oder eine Erweiterung mit Sicht auf einen neuen Marktbereich handelt. Handelt es sich um eine Erweiterung in dem bestehenden operativen Geschäft, ist der Businessplan in den Bereichen Geschäftsidee und Ähnliches sehr kurz zu halten und der Schwerpunkt auf die Planung der zukünftigen Erlöse und Kosten, die sich aus der Erweiterung des Unternehmens und der zusätzlichen Finanzierung ergeben, zu legen. Handelt es sich um den Eintritt in neue Märkte, ist der Businessplan zunächst in vollem Umfange zu erstellen. Hierauf aufbauend muss aber gesondert dargestellt werden, welche Vorteile sich daraus ergeben, dass das Unternehmen bereits am Markt tätig ist. Dies kann auf der einen Seite in bestehenden Absatzbeziehungen zu einem schnelleren Markteintritt und damit zu höheren Erlösen führen. Auf der anderen Seite können sich gegenüber einer Unternehmensneugründung erhebliche Kosteneinsparungen im Verwaltungsbereich, aber auch bei verbilligten Einkaufspreisen ergeben. Hier sind insbesondere Synergieeffekte, d. h. Kosteneinsparungen aufgrund der effizienteren Nutzung von organisatorischen Einheiten, wie der Logistik, EDV oder Buchhaltung, darzustellen. Plant beispielsweise ein Baumarkt eine Erweiterung durch Eröffnung eines Gartencenters, so würden in einem Businessplan bezogen auf das Gartencenter zunächst die Mieten als Kosten berücksichtigt, während zusätzliches Kassenpersonal nicht erforderlich ist. In diesem Fall ist in dem Businessplan gesondert aufzuführen, welche Vorteile sich aus der Angebotserweiterung ergeben. Wenn beispielsweise das Grundstück schon durch den Baumarkt angemietet wurde und nur zusätzliche Verkaufseinheiten bereitzustellen sind, wie beispielsweise die Anschaffung eines Zeltes für den Verkauf von Gartenartikeln, wird die Miete nur kalkulatorisch berücksichtigt. Der Vorteil, dass keine zusätzliche Miete anfällt, sondern das ohnehin angemietete Grundstück besser ausgenutzt wird, ist in einem Businessplan dann gesondert darzustellen.

2.3  Weitere Anlässe

Häufig wird auch bei Vertragsverhandlungen die Vorlage eines Businessplans verlangt. Dies bezieht sich in erster Linie auf Vertragspartner, bei denen langfristige Verträge mit erheblicher finanzieller Auswirkung abgeschlossen werden, wie beispielsweise Leasingverträge oder Verträge mit Großkunden bzw. -abnehmern. Weiterhin werden Businesspläne vielfach auch in der Öffentlichkeitsarbeit bzw. gegenüber Unternehmenseignern, die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind, genutzt. In der Öffentlichkeitsarbeit spielt der Businessplan häufig eine Rolle bei der Besetzung von Führungspositionen, bei denen ein vorhandener Businessplan eine Gesprächsgrundlage darstellt. Andererseits kann ein Businessplan aber auch im Rahmen der Fortschreibung für einen Soll-Ist-Vergleich, also als Controlling- und Unternehmensführungsinstrument, genutzt werden.

Der Businessplan stellt keine statische Beschreibung dar, die nur zu Beginn einer Unternehmensgründung bzw. -übernahme oder Projektplanung aufgestellt wird, sondern er wird im Zeitablauf fortgeschrieben. Mit seiner Hilfe können die Entwicklungen des Unternehmens bzw. die Zielgenauigkeit der Planung überprüft werden. Ergeben sich in bestimmten Bereichen erhebliche Abweichungen, die die Rentabilität in Frage stellen, können mit Hilfe der Fortschreibung eines Businessplans die Erfolgsaussichten einer Unternehmensgründung oder einer Projektplanung überprüft und Gefährdungsursachen identifiziert werden.

Im Krisenfall eines Unternehmens kann ein Businessplan zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens genutzt werden und ein wichtiges Hilfsmittel im Gespräch mit Banken und Investoren für die Finanzierung der Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens sein. Liegt diesem bereits ein Businessplan aus der Vergangenheit vor und ist es gleichwohl zu einer Krise gekommen, so ist dieser Businessplan fortzuschreiben und einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, weshalb es trotz dieser Planung zu einer Unternehmenskrise gekommen ist. Nur wenn plausibel dargestellt werden kann, warum die Krise eingetreten ist und mit welchen unternehmenspolitischen Maßnahmen diese negative Entwicklung gestoppt und in eine positive Entwicklung umgekehrt werden kann, werden Banken und Investoren bereit sein, Kapital für eine Sanierung oder Restrukturierung zur Verfügung zu stellen.

Wichtig:

Der Businessplan stellt ein Planungsinstrument des Unternehmens dar, das auch zur laufenden Planung und bei bestimmten Abweichungen als Frühwarnsystem genutzt werden kann.

2.4  Anlässe und Adressaten

Anlässe für die Herstellung des Businessplans sind demnach:

Je nach Anlass zur Aufstellung eines Businessplans richtet sich dieser an jeweils unterschiedliche Adressaten. Bei der Unternehmensgründung können dies fördernde Stellen, wie die Bundesagentur für Arbeit für die Förderung von Existenzgründungen für Arbeitslose („Gründungszuschuss„) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Existenzgründungsdarlehen oder auch private Banken sein. Daneben richtet sich der Businessplan für Existenzgründer bei größeren Investitionssummen an Investoren und Wagniskapitalgesellschaften. Schlussendlich richtet sich auch der Businessplan an den Existenzgründer selber, der im Rahmen der Erstellung des Businessplans seine Geschäftsidee einer eingehenden Prüfung hinsichtlich der Machbarkeit und der Erfolgsaussichten unterzieht. Zudem nutzt der Existenzgründer bzw. Unternehmer den Businessplan nach Gründung des Unternehmens als Planungsinstrument für die Erfolgskontrolle, als Frühwarnsystem für unternehmensgefährdende Entwicklungen und als Entscheidungshilfe für anstehende unternehmensbezogene Entscheidungen.

3. Kapitel

Funktion des Businessplans

Der Businessplan wird meist genutzt, um Interesse oder Zustimmung für eine Geschäftsidee zu wecken. Der Leser, sei es ein Kreditinstitut, ein Privatinvestor oder eine staatliche Fördereinrichtung, soll dem Unternehmer Starthilfe geben. Er soll ein Darlehen gewähren, Fördermittel bewilligen oder sich an dem Unternehmen beteiligen. Die wichtigste Funktion des Businessplans ist demnach die, den Leser von einer Geschäftsidee und ihrem Erfolgspotential zu überzeugen.

In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, durch die Kosten, die durch die Beratung bei der Erarbeitung eines Businessplans entstehen, teilweise oder ganz ersetzt werden. Mit anderen Worten: Der Existenzgründer kann durch die Fördergelder für die Erarbeitung eines Businessplans erreichen, dass er professionelle Beratung in der Vorstartphase seines Unternehmens erhält, ohne hiervon zu stark finanziell belastet zu werden.

Wichtig:

Der Businessplan dient der Akquise von Kapital und Fördergeldern.

(externe Funktion)

Der Businessplan dient, unabhängig von seiner externen Funktion, aber auch internen Zwecken. Es empfiehlt sich, selbst wenn kein Fremdkapital oder keine Fördergelder benötigt werden, einen Businessplan aufzustellen, denn er zwingt den (angehenden) Unternehmer, planvoll und strukturiert das neue Vorhaben anzugehen. Bei der Erstellung muss das Vorhaben konsequent durchdacht und auch durchgerechnet werden. Häufig muss man in der Praxis feststellen, dass gerade das Letztere vernachlässigt wird. Das ist auf der einen Seite verständlich, denn die praktischen Probleme des Produkts, der Dienstleistung, der persönlichen Lebenssituation, der Standort, die Räumlichkeiten und vieles mehr wollen gelöst werden und liegen dem Existenzgründer gedanklich oft näher. Auf der anderen Seite ist eine betriebswirtschaftliche Berechnung unumgänglich. Es bleibt dem Existenzgründer gar nichts anderes übrig, als Einnahmen und Ausgaben zu planen, Preise zu kalkulieren, benötigtes Kapital zu ermitteln. Dies führt ihn zu einem rechnerischen Unternehmenserfolg, der jedoch auch zu niedrig für den zu erbringenden Arbeitseinsatz sein kann. Bei allem Enthusiasmus für ein eigenes Unternehmen, bei allem Verständnis für den Wunsch selbständiger Unternehmer zu sein, muss eins immer gewährleistet sein: Das Unternehmen muss sich rechnen! Wenn unter dem Strich wenig oder genauso viel herauskommt wie bei einer angestellten Tätigkeit, muss man sich ehrlich fragen: Warum sollte der Existenzgründer ein solches Risiko eingehen? Der Finanzierungsteil des Businessplans beantwortet diese Fragen nicht, er bietet aber eine Entscheidungshilfe. Er bildet also nicht nur die Basis für die Entscheidung eines Lesers, ob er einen Kredit oder Fördergelder bewilligt, er bildet auch die Basis für die Entscheidung des Existenzgründers, ob er das Risiko der Unternehmensgründung eingehen will.

Wichtig:

Der Businessplan hilft zu entscheiden, ob sich eine Existenzgründung lohnt.

Bei der Erstellung lediglich für interne Zwecke, spielt natürlich die äußere Form eine kleinere Rolle. Inhaltlich sollten aber, bis auf die Beschreibung der Unternehmerpersönlichkeit, keine Abstriche gemacht werden. Mit Hilfe des aufgestellten Businessplans können dann Freunde und Berater in die Diskussion über das neue Vorhaben, das neue Produkt oder die neue Dienstleistung einbezogen werden. Die Diskussion und die hieraus resultierenden Denkanstöße können teure Fehler vermeiden helfen. In Diskussionen um einen Businessplan, also um die Vorzüge und Probleme einer Geschäftsidee stellt man häufig fest, dass die Idee noch nicht genügend ausgereift ist, die Finanzierung nicht stimmt, das unternehmerische Risiko zu groß ist usw. Einen guten Berater erkennen Sie daran, dass er diese Schwächen anspricht. Hier ist kein Platz für Diplomatie oder Rücksichtnahme auf persönliche Empfindlichkeiten. Natürlich muss die Kritik sachlich, aber vor allen Dingen schonungslos sein. Dies betrifft nicht nur den kaufmännischen Bereich, sondern auch den persönlichen Bereich. Wenn der Existenzgründer in kaufmännischer Hinsicht überfordert ist, muss ihm das auch offen gesagt werden (können). Auch die Stabilität seines privaten Umfelds (Partnerschaft oder Familie) muss hierbei thematisiert werden. Natürlich sollte der Existenzgründer sich diese Fragen schon vorher gestellt haben. Der Businessplan bietet aber noch mal die Möglichkeit zu prüfen, ob das Vorhaben von der Geschäftsidee bis zu den handelnden Personen stimmig ist.

Da der Businessplan am besten mit Hilfe von Checklisten erstellt wird, ist es weitgehend sichergestellt, dass bei der Planung des neuen Vorhabens keine wichtigen Risiken oder Kostenfaktoren übersehen werden. Der Businessplan ist ein Instrument der Unternehmensplanung, und zwar nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens, sondern auch während der Startphase und darüber hinaus im normalen Unternehmensalltag. Hier wird der Schwerpunkt dann auf mögliche Kosteneinsparungen oder bessere Werbung, die Preisfindung oder die optimale Organisationsstruktur gelegt werden.

Wichtig:

Der Businessplan ist ein Instrument der Unternehmensplanung. (interne Funktion)

Soll das Unternehmen ein neues Produkt herstellen oder eine neuartige Dienstleistung anbieten, ist der Businessplan so etwas wie ein Testfall. Werden die Leser die Idee und ihre Vorteilhaftigkeit verstehen? Wenn es nicht klappt, ist zu fragen: Woran liegt es, dass dem Leser dies nicht deutlich wird? Die Diskussion bei der Präsentation des Businessplans sowie Kritik kann für den Unternehmer nur von Vorteil sein. Häufig werden in diesen Diskussionen schon Schwachpunkte angesprochen, die es später zu vermeiden gilt. Diese im Vorfeld zu erkennen, spart später viel Lehrgeld.

Der Businessplan dient demnach der Präsentation. Über ein Gespräch mit einem Kapitalgeber hinaus kann hierin die Geschäftsidee ausgewogen und ohne Nervosität präsentiert werden. Die fachliche Erfahrung des Unternehmers kann ebenso untermauert werden wie die Seriosität seiner Planung. Hier kann dem Leser gezeigt werden, dass der Unternehmer an alles gedacht hat. Dass alle Kosten mit eingeplant, Risiken berücksichtigt und die erforderliche Liquidität beachtet wurden. Dem Leser muss klar werden, dass Sie die Schätzung der zukünftigen Entwicklung vorsichtig vorgenommen haben. Die Einnahmen müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit eher zu niedrig, die Ausgaben eher zu hoch angesetzt werden. Es empfiehlt sich dies immer gesondert zu erwähnen. Häufig werden Einnahmen und Ausgaben aber auch in der erwarteten Höhe angenommen und dann von ihren Summen jeweils prozentuale Sicherheits- oder Risikoabschläge vorgenommen. Egal ob der Existenzgründer ein guter Redner ist oder nicht: Der schriftliche Businessplan bietet eine gute Gelegenheit, das Geschäftskonzept zu präsentieren. Wenn der Existenzgründer dann noch in der Lage ist, den Businessplan auch persönlich zu präsentieren, stehen die Chancen gut, das Kapital zu erhalten und die Geschäftsidee umsetzen zu können.

In einem Businessplan bildet nicht nur das Marketingkonzept einen wichtigen Bestandteil. Er selbst kann als ein Marketinginstrument genutzt werden. Der Businessplan beschreibt das Produkt oder die Dienstleistung. Er stellt die Besonderheit und Vorteile für den Kunden heraus, stellt den oder die Unternehmer vor, die Unternehmensphilosophie und so weiter. All das möchte der Existenzgründer auch seinen zukünftigen Kunden näher bringen. Der Businessplan ist daher schon der erste Einstieg in ein erfolgreiches Marketing. Er kann als Ausgangspunkt für die Inhalte einer Homepage, Unternehmensbroschüre, aber auch bei der Suche nach Mitarbeitern eingesetzt werden. Diese Teile des Businessplans können zeigen, weshalb es sich lohnt, bei einem bestimmten Gründungsunternehmen Arbeitnehmer oder Kunde zu werden. Die Unsicherheit, die ein neues am Markt tätiges Unternehmen vermittelt, behindert oft die erfolgreiche Suche nach qualifiziertem Personal. Auch hier kann ein Businessplan weiterhelfen.

Wichtig:

Der Businessplan ist ein Instrument des Marketings.

Die Erstellung des Businessplans ist also nicht nur eine lästige Pflicht bei der Kapitalsuche. Sie bietet erhebliche Chancen für die persönliche Entwicklung des Unternehmers, die Weiterentwicklung der Geschäftsidee, die Konkretisierung der Unternehmensplanung und der Präsentation des Unternehmens nach außen.

4. Kapitel

Überblick

4.1  Umfang eines Businessplans

Grundsätzlich unterscheiden sich Inhalt und Umfang eines Businessplans stark voneinander. Dies hängt davon ab, für welchen Anlass und für welchen Adressat ein Businessplan geschrieben wird, ob er in der Folge auch als Planungsinstrument des Unternehmens genutzt werden soll und um welche Art von Geschäft und Unternehmen es sich handelt. Auch die Schwerpunktsetzung innerhalb des Businessplans ist nicht immer gleich. Einen Schwerpunkt stellt sicherlich das Zahlenwerk im Anhang des Businessplans dar, denn letztendlich geht es um die wirtschaftliche Rentabilität des Projektes bzw. der Unternehmung. Aber schon bei der Geschäftsidee können sich erhebliche Unterschiede ergeben.

BEISPIEL 1:

Donald Duck möchte einen fahrenden Imbissstand eröffnen. Für die Geschäftsidee muss er darstellen, warum die Kunden ausgerechnet bei ihm ihr Essen kaufen sollen. Über die genaue Beschaffenheit und die Herstellung seiner Würstchen und Brötchen braucht er in seinem Businessplan allerdings nichts zu schreiben, denn das interessiert den Leser kaum.

BEISPIEL 2:

Daniel Düsentrieb hat eine neuartige, besonders widerstandsfähige und wenig verblassende Hausfarbe erfunden. Diese möchte er selbst vermarkten und beabsichtigt eine Produktionsstätte zu errichten. Hier wird der Schwerpunkt des Businessplans auch auf der Darstellung des Produktes, seiner Zusammensetzung, dessen Herstellung und der daraus resultierenden Kosten sowie dem besonderen Nutzen für den Kunden bestehen.

Ebenfalls unterscheiden sich die Businesspläne hinsichtlich ihres Umfangs. Sie variieren von einem Umfang mit 15 bis 20 Seiten, worunter ein kurzer Businessplan zu verstehen ist, bis hin zu einem Businessplan mit 40 Seiten (incl. Anhang), worunter ein langer Businessplan zu verstehen ist. Der Umfang richtet sich einerseits nach den erforderlichen Ausführungen zu den verschiedenen Schwerpunkten des Plans, also beispielsweise zu der Produktbeschreibung des Marketingkonzeptes und andererseits nach dem Adressat des Businessplans. Reicht man einen Businessplan bei der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Fördermitteln für die Existenzgründung von Arbeitslosen („Gründungszuschuss„) ein, so wird die Einreichung eines kurzen Businessplans genügen, während bei der Suche nach Fremdkapitalgebern, wie Fondsgesellschaften und ähnliche, also insbesondere bei größeren Finanzierungen, ein langer Businessplan erforderlich ist. Daneben spricht man auch von einem operationalen Businessplan, wenn es sich um einen Businessplan handelt, der zur Unternehmensplanung genutzt werden soll. Dies beinhaltet auf der einen Seite besondere Aussagen zur Unternehmensstrategie und zu den Unternehmenszielen. Auf der anderen Seite wird der Zahlenteil des Businessplans in sehr detaillierter Form aufgestellt, so dass die Zahlen als sogenannte Soll-Zahlen, d. h. zu erreichende Zielgrößen, die im Zeitablauf auf ihre Erfüllung zu überprüfen sind, ausgestaltet sind. Operationale Businesspläne können von ihrem Umfang her weit über einen langen Businessplan mit 40 Seiten hinausgehen und je nach Größe des Zahlenwerks über 100 Seiten umfassen.

4.2  Inhalte eines Businessplans