Zum Autor

Guido Bastian, geboren 1965 in Landstuhl in der Pfalz, ist seit 2013 im Bereich für Schutz und Sicherheit tätig. Nicht nur als Dozent in diversen Akademien und Schulen, sondern auch aktiv in der Praxis fundiert er seine Kenntnisse im Raum Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Internet:

http://www.guidobastian.de

Mail:

info@guidobastian.de

Guido Bastian


Bewachungsgewerbe

Übungsbuch mit
550 Fragen und deren Antworten

und den wichtigsten Gesetzestexten

als Vorbereitungshilfe
auf die Sachkundeprüfung
nach § 34a GewO

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Schwerpunkt - Die mündliche Sachkundeprüfung

Übungsfragen und Antworten

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gewerberecht

Datenschutz

Bürgerliches Recht

Unfallverhütungsvorschriften

Straf- und Verfahrensrecht Allgemeine Fragen

Hausfriedensbruch, § 123 StGB

Störung des öffentlichen Friedens, § 126 StGB

Amtsanmaßung, § 132 StGB

Missbrauch von Titeln, § 132a StGB

Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB

Missbrauch von Notrufen, § 145 StGB

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Meineid, § 163 StGB

Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Beleidigung, § 185 StGB

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB

Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB

Ausspähen von Daten, § 202a StGB

Körperverletzung, § 223 StGB

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Nachstellung / Stalking, § 238 StGB

Nötigung, § 240 StGB

Bedrohung, § 241 StGB

Diebstahl / Unterschlagung, §§ 242, 246 StGB

Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB

Diebstahl mit Waffen / Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 StGB

Raub, § 249 StGB

Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB

Betrug, § 263 StGB

Erpressung, § 253 StGB

Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Begünstigung, § 257 StGB

Strafvereitelung, § 258 StGB

Hehlerei, § 259 StGB

Urkundenfälschung, § 267 StGB

Sachbeschädigung, § 303 StGB

Brandstiftung, § 306 ff StGB

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Betäubungsmittelgesetz

Rechtswidrigkeit

Notwehr

Rechtfertigender Notstand

Vorläufige Festnahme

Notstand (defensiv)

Notstand (aggressiv)

Selbsthilfe

Selbsthilfe des Besitzers

Schuld

Entschuldigender Notstand

Notwehrüberschreitung / Putativnotwehr

Verfahrensvoraussetzungen

Strafprozessordnung

Umgang mit Verteidigungswaffen

Umgang mit Menschen

Grundlagen der Sicherheitstechnik

Wichtige Gesetzestexte

GewO - Gewerbeordnung
§ 34a Bewachungsgewerbe

BewachV - Bewachungsverordnung
Verordnung über das Bewachungsgewerbe

GG – Grundgesetz (Auszüge)

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch (Auszüge)
mit Anmerkungen des Autors

StGB Teil I. – Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil (Auszüge)
mit Anmerkungen des Autors

StGB Teil II. – Strafgesetzbuch Besonderer Teil (Auszüge)
mit Anmerkungen des Autors

Kleine Tipps

zur Vorbereitung zur Prüfung

Vorwort

Die Ausschüsse der Industrie und Handelskammer (IHK) tragen mit ihrer gewissenhaften Tätigkeit auch zur Sicherheit der Unternehmer im Bewachungsgewerbe sowie ihrer Beschäftigten bei. Würden sie mit ungenügendem Wissen Teilnehmer in die Praxis entlassen, wäre die Gefahr Fehler in der Praxis zu begehen sehr hoch. Es bestünde die Gefahr zu Schadenersatzforderungen oder aber auch strafrechtlich geahndet zu werden. Damit wäre wohl keinem geholfen.

Es kommt also darauf an, sich auf die berufliche Tätigkeit so gut wie möglich vorzubereiten. Die Aneignung der notwendigen Kenntnisse bei der Prüfung als auch in der täglichen Praxis bleiben unumgänglich.

Nach einigen Änderungen seit Ende 2016 wurde es Zeit dieses Buch zu überarbeiten. Viele neue Fragen kamen hinzu und einiges in der Gesetzgebung wurde erweitert. So möchte auch ich Sie bei Ihrer Vorbereitung zur Sachkundeprüfung auf dem aktuellen Stand halten, um sich auf den schwierigen Teil der mündlichen Prüfung vorbereiten zu können.

Ein auswendig lernen der Fragen und ihrer Antworten macht ohne das Hintergrundwissen keinen Sinn. Zum einen können die Fragen in ganz anderer Form gestellt werden und zum anderen fordert der Prüfer nicht selten dazu auf die Antwort anders zu formulieren, denn auch er kennt diese Fragen und Antworten und möchte das Wissen des Prüflings wissen und nicht die eines Buches.

Der Aufbau des Buches ist so gestaltet, dass es gut geeignet ist mit einem Partner oder Kollegen ein prüfungsähnliches Abfragen durchzuführen. Sollten Sie es im Eigenstudium nutzen, empfehle ich die Antworten zu verdecken bis Sie Ihre Antwort getroffen haben.

Ich möchte nun nicht viel Glück wünschen, sondern viel Erfolg bei Ihrer Sachkundeprüfung und später in Ihrer beruflichen Laufbahn.

 

Guido Bastian

Schwerpunkt - Die mündliche Sachkundeprüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Sachgebiete (gemäß § 5a Abs. 2 BewachV) das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Zivilrecht, Straf- und Verfahrensrecht, einschließlich des Gewerberechts und dem Datenschutzrecht, sowie der Umgang mit Menschen. Besondere Schwerpunkte sind hierbei das Verhalten in Konfliktsituationen und Konfliktdeeskalation. Dritter Prüfungsabschnitt beläuft sich aus Restfragen, die die restlichen Themengebiete, welche auch schon in der schriftlichen Prüfung abgefragt wurden (z.B. Unfallverhütungsvorschrift, Sicherheitstechnik u.a.), beinhalten.

Bis zu fünf Prüflingen können in der mündlichen Prüfung gleichzeitig geprüft werden. Etwa 15 Minuten Prüfungszeit pro Prüfungsteilnehmer werden angebracht. Das bedeutet, sollte es der Prüfungsausschuss für notwendig halten, kann eine Prüfung in Einzelfällen auch länger gehen.

Die Prüfungsausschüsse bestehen in der Regel aus drei, manchmal auch mehr, Prüfer. Mit Unterschrift muss bestätigt werden, dass der Prüfling keinerlei Einwände gegen ein Mitglied des Ausschusses hat. Sollten Sie bedenken, in Bezug auf Befangenheit des Prüfers, haben, so dürfen Sie diesen Prüfer ablehnen.

Die einzelnen Fragen müssen mit mindestens 50 Prozent richtig beantwortet werden.

Ein solcher Auswertebogen steht jedem der Prüfer mit vorgegebenen Fragen und Antwortschwerpunkten zur Verfügung. Es gibt die bereits beschriebenen Prüfungskomplexe deren Gewichtung unterschiedlich ist. Auch zu sehen ist, dass zu einem Themengebiet mehrere Fragen gestellt werden können.