Inhalt

Autorenverzeichnis

Bodenstedt, Dr. Kai, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, DLA Piper, Hamburg

Brune, Jan- Philipp

Rechtsanwalt, KLIEMT.Arbeitsrecht, München

Burgmer, Christoph

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, burgmer rechtsanwälte, Düsseldorf

Dahl, Holger

Einigungsstellenvorsitzender, Moderator und Mediator, roland lukas KONFLIKTLÖSUNGEN, Frankfurt/Main

Drosdeck, Dr. Thomas

Partner und Rechtsanwalt, Beiten Burkhardt, Frankfurt/Main

Fischer, Burkhardt

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, FISCHER Rechtsanwälte, Frankfurt/Main

Göpfert, Dr. Burkard, LL.M. (Columbia)

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, KLIEMT.Arbeitsrecht, München

Heegner, Sabine

Dipl. Sozialwissenschaftlerin und Fachkraft für Arbeitssicherheit, München

Helm, Dr. Rüdiger, LL.M.

Rechtsanwalt, huber.mücke.helm, München/Kapstadt

Herms, Prof. Dr. Sascha

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, RAUE LLP, Berlin

Krieger, Dr. Steffen

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Düsseldorf

Leifeld, Ralf

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leifeld Niechoj Scholten, Bochum

Lüers, Dennis, LL.M. (Aberdeen)

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, vangard, München

Lukas, Roland

Vizepräsident des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main a.D., Einigungsstellenvorsitzender, Moderator und Mediator, roland lukas KONFLIKTLÖSUNGEN, Frankfurt/Main

Müller, Thomas

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Manske & Partner, Nürnberg

Schäfer, David

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Weißmantel & Vogelsang, Bremen und Frankfurt/Main

Schulze, Maik

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leifeld Niechoj Scholten, Bochum

Schwedes, Dorothee

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Apitzsch Schmidt Klebe, Frankfurt/Main

Ubber, Thomas

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Allen & Overy LLP, Frankfurt/Main

Wahlig, Thomas

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Pusch Wahlig Legal, Berlin

Waitschies, Markus

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wiechmann Schneider Waitschies, Hamburg

Bearbeiterverzeichnis

Bodenstedt, Dr. Kai, LL.M.

E. Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Perspektive Arbeitgeber)

Brune, Jan-Philipp

D. Mitbestimmung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Arbeitgeber)

Burgmer, Christoph

F. Mitbestimmung außerhalb des ArbSchG und des ASiG (Perspektive Betriebsrat)

Drosdeck, Dr. Thomas

H. Mitbestimmung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Perspektive Arbeitgeber)

Fischer, Burkhardt

D. Mitbestimmung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Betriebsrat)

Göpfert, Dr. Burkard, LL.M. (Columbia)

D. Mitbestimmung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Arbeitgeber)

Heegner, Sabine

Einführung

Helm, Dr. Rüdiger, LL.M.

A. Gesundheitsschutz im BetrVG (Perspektive Betriebsrat)

Herms, Prof. Dr. Sascha

G. Mitbestimmung bei der Arbeitssicherheit (Perspektive Arbeitgeber)

Krieger, Dr. Steffen

B. Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz (Perspektive Arbeitgeber)

Leifeld, Ralf

C. Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Betriebsrat)

Lüers, Dennis, LL.M. (Aberdeen)

C. Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Arbeitgeber)

Müller, Thomas

G. Mitbestimmung bei der Arbeitssicherheit (Perspektive Betriebsrat)

Schäfer, David

B. Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz (Perspektive Betriebsrat)

Schulze, Maik

C. Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung (Perspektive Betriebsrat)

Schwedes, Dorothee

E. Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Perspektive Betriebsrat)

Ubber, Thomas

A. Gesundheitsschutz im BetrVG (Perspektive Arbeitgeber)

Wahlig, Thomas

F. Mitbestimmung außerhalb des ArbSchG und des ASiG (Perspektive Arbeitgeber)

Waitschies, Markus

H. Mitbestimmung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Perspektive Betriebsrat)

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Auffassung

a.E.

am Ende

a.F.

alter Fassung

Abs.

Absatz

AentG

Arbeitnehmerentsendegesetz

AfP

Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht

AiB

Arbeitsrecht im Betrieb

AktuellArbR

Arbeitsrecht Aktuell (Zeitschrift)

AktuellArbRB

Arbeitsrechts-Berater (Zeitschrift)

Anm.

Anmerkung

AP

Arbeitsrechtliche Praxis

ArbG

Arbeitsgericht

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbR

Arbeitsrecht

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

ArbStättV

Verordnung über Arbeitsstätten

ArbZG

Arbeitszeitgesetz

ASiG

Arbeitssicherheitsgesetz

ASR

Technische Regeln für Arbeitsstätten

AuA

Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift)

Aufl.

Auflage

AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AuR

Arbeit und Recht (Zeitschrift)

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAGE

Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts

BAP

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

BaustellV

Baustellenverordnung

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BeckRS

Beck online Rechtsprechung

BEEG

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Begr.

Begründer

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BildscharbV

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

BioStoffV

Biostoffverordnung

BMAS

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BPersVG

Bundespersonalvertretungsgesetz

BR-Drs.

Bundesrats-Drucksache

BSG

Bundesozialgericht

bspw.

beispielsweise

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

CuA

Computer und Arbeit (Zeitschrift)

d.h.

das heißt

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DGB

Deutscher Gewerkschaftsbund

e.V.

eingetragener Verein

EFZG

Entgeltfortzahlungsgesetz

EL

Ergänzungslieferung

etc.

et cetera

EuGH

Europäischer Gerichtshof

evtl.

eventuell

EzA

Entscheidungssammlung für Arbeitsrecht

EzAÜG

Entscheidungssammlung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und zum sonstigen drittbezogenen Personaleinsatz

f./ff.

(fort-)folgende

FD-ArbR

Fachdienst Arbeitsrecht

Fn.

Fußnote

GBR

Gesamtbetriebsrat

GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

ggf.

Gegebenenfalls

GK-BetrVG

Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

GS

Großer Senat

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

i.d.R.

in der Regel

i.H.v.

in Höhe von

i.S.d.

im Sinne des/der

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

iGZ

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

JArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

jurisPR-ArbR

juris PraxisReport Arbeitsrecht (Zeitschrift)

KBR

Konzernbetriebsrat

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LärmVArbSchV

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

LasthandhabV

Lastenhandhabungsverordnung

lit.

litera

LKV

Landes- und Kommunalverwaltung

m.E.

meines Erachtens

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

MiLoAufzV

Mindestlohnaufzeichnungsverordnung

MiLoG

Mindestlohngesetz

Mio.

Millionen

MitbestG

Mitbestimmungsgesetz

MTV

Manteltarifvertrag

MuSchG

Mutterschutzgesetz

n.F.

neue Fassung

n.v.

nicht veröffentlicht

NJOZ

Neue Juristische Online Zeitschrift

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

Nr.

Nummer

NRW

Nordrhein-Westfalen

NVWBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZA-RR

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht – Rechtsprechungs-Report

NZS

Neue Zeitschrift für Sozialrecht

o.a.

oben angegebenen

o.ä.

oder ähnliches

öAT

Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht

PersR

Der Personalrat (Zeitschrift)

RdA

Recht der Arbeit (Zeitschrift)

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

S.

Seite

SchwarzArbG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

SGB

Sozialgesetzbuch

st. Rspr.

ständige Rechtsprechung

ThürLadÖffG

Ladenöffnungsgesetz Thüringen

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

u.E.

unseres Erachtens

u.U.

unter Umständen

usf.

und so fort

UVV

Unfallverhütungsvorschrift

vgl.

vergleiche

z.B.

zum Beispiel

z.T.

zum Teil

Ziff.

Ziffer

zit.

zitiert

ZPO

Zivilprozessordnung

ZTR

Zeitschrift für Tarifrecht

zzgl.

zuzüglich

Einführung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland

I. Die Rechtsquellen (ASiG, ArbSchG etc.)

1. Eine Übersicht

1

Vor dem Einstieg in die einzelnen Rechtsgebiete soll hier ein Überblick über das Rechtssystem und die außerbetrieblichen Akteure im deutschen Arbeits- und Gesundheitsschutz gegeben werden. Dabei hilft zunächst die Übersicht über die Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen, Regeln usw., die inzwischen standardgemäß im Arbeitsschutz eingesetzt wird.

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Abb. 1: Die Rechtshierarchie im Arbeitsschutz

2

Aus Europas Richtlinien kommen die Impulse, die auch den deutschen Arbeitsschutz ausrichten. Die Richtlinien müssen von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die EU hat schon in den 80er Jahren einen Richtungswechsel eingeleitet, hin zu einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, die auch sogenannte „weiche“ Faktoren, also Fragen der Arbeitsorganisation und der psychischen Belastung, berücksichtigt. Diese Entwicklung ist noch nicht überall in der betrieblichen Praxis angekommen.

3

Im Jahr 2017 wurde eine europäische Initiative gestartet, die sechs der arbeitsschutzrelevanten EU Richtlinien auf den Prüfstand stellen wird, ob sie für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind oder zum Beispiel aufgrund der Digitalisierung verändert werden müssen. Es handelt sich zum Beispiel um die Arbeitsstättenrichtlinie und die Richtlinie zu Bildschirmarbeit, die unter anderem in Hinsicht auf mobile Arbeit aktualisiert werden sollen.

4

Auf der rechtlich verpflichtenden, oberen Ebene ist in der Bundesrepublik Deutschland im Arbeitsschutz zunächst das Grundgesetz handlungsleitend bspw. mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Arbeitsschutz wird fachlich ausgestaltet durch die Bundesregierung, die Gesetze, wie das Arbeitsschutz-, das Arbeitssicherheitsgesetz oder auch die Sozialgesetzbücher verabschiedet. Verordnungen des Bundes, wie die Arbeitsstättenverordnung, die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, die Gefahrstoffverordnung etc. ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der Gesetze und haben selbst Gesetzesrang.

5

Unfallverhütungsvorschriften werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch Recht setzen dürfen. Sie heißen nun alle DGUV Vorschriften, da sie vereinheitlicht werden und vom Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben werden.

6

Tarifverträge, die durch die Sozialpartner verhandelt werden, sind ebenfalls rechtlich bindend und behandeln zunehmend Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Seitens der Tarifparteien werden immer öfter Gesundheitsthemen in die Tarifverträge aufgenommen, seien es Themen des demografischen Wandels (z.B. Nahverkehr oder Deutsche Bahn) oder auch betriebliche Organisation von Gesundheitsförderlichen Maßnahmen (wie im TV Sozial- und Erziehungsdienste) oder auch Arbeitszeitthemen, wie im TV Ärzte.

7

Unterhalb des Levels der Vorschriften mit Gesetzesrang finden sich Technische Regeln zur Ausgestaltung des staatlichen Rechts, das sind z.B. für die Arbeitsstättenverordnung die Arbeitsstättenregeln ASR, für die Betriebssicherheitsverordnung die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS, usw.1

8

Das Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und öffentliche Unfallkassen) wird unterhalb der rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften von sog. DGUV-Regeln, neuerdings auch in der Form von Branchenregeln und DGUV-Informationen untersetzt.

9

Diese Technischen und DGUV Regeln fassen für ihren Anwendungsbereich die „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ zusammen, beschreiben den aktuellen „Stand von Wissenschaft und Technik“ und erläutern und konkretisieren die Vorschriften. Die DGUV Informationen sind Handlungshilfen, die die betriebliche Umsetzung der Vorschriften und Regeln anschaulich machen und erleichtern. Sie bieten gute Hinweise und Lösungsansätze für die Praxis.

10

Handlungsanleitungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) oder die Empfehlung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) konkretisieren ebenfalls die Gesetze, z.B. Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung.

11

Auf dieser Ebene unterhalb der Gesetzlichen Vorschriften sind auch andere, nichtstaatliche Organisationen, wie z.B. Normungsinstitutionen aktiv. Sie spielen bei der Ausgestaltung und Konkretisierung der Regelwerke und bei der technischen Harmonisierung eine wichtige Rolle, insbesondere im Bereich der Bau- und Ausrüstungsvorschriften von technischen Arbeitsmitteln wie Maschinen, Geräten und persönlichen Schutzausrüstungen.2