Wirtschaftsvölkerrecht

 

 

von

Markus Krajewski

 

 

5., neu bearbeitete Auflage

 

 

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Wirtschaftsvölkerrecht › Autor

Markus Krajewski, Jahrgang 1969, Studium der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaft in Hamburg und Tallahassee (USA), M. S. in International Affairs in Tallahassee (1995), Promotion und Assessorexamen in Hamburg (2001), von 2001 bis 2003 DAAD-Lektor an der School of Law, Kings College London, von 2003 bis 2008 Juniorprofessor für Öffentliches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Potsdam, von 2008 bis 2010 Gastprofessor am Sonderforschungsbereich „Staatlichkeit im Wandel“ der Universität Bremen, seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg.

Ausgewählte Veröffentlichungen: Verfassungsperspektiven und Legitimation des Rechts der Welthandelsorganisation (2001), National Regulation and Trade Liberalization in Services (2003), Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen (2011).

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

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Vorwort

Die Covid-19-Pandemie hält die Welt seit über einem Jahr im Griff und hat sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens ausgewirkt. Insbesondere die Folgen der Pandemie und der staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für die Weltwirtschaft sind erheblich und in ihrem Ausmaß noch nicht absehbar. Covid-19 hat auch das Wirtschaftsvölkerrecht vor neue Herausforderungen gestellt und bekannte Probleme deutlich gemacht (siehe Rn. 531).

Dabei zeigt sich erneut, wie groß der Einfluss des Wirtschaftsvölkerrechts auf das nationale Recht inzwischen ist und wie stark internationales und nationales Recht miteinander verflochten sind. Das gilt indes seit geraumer Zeit: So erklärte die WTO das europäische Verbot von hormonbehandeltem Rindfleisch für rechtswidrig (siehe Rn. 377), ein internationales Schiedsgericht beurteilte den zulässigen Umfang einer kommunalen Genehmigung nach mexikanischem Recht (siehe Rn. 610) und der IWF meinte, das Arbeitslosengeld II in Deutschland müsse noch stärker gekürzt werden, wenn ein Arbeitsloser zumutbare Arbeit ablehne (siehe Rn. 855).

Die praktische Bedeutung des Wirtschaftsvölkerrechts für den internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist ebenfalls kaum zu unterschätzen. Für ein weltweites Handelsvolumen von ca. 19 Bio. US$ und Auslandsinvestitionen im Wert von knapp 2 Bio. US-$ (Zahlen für 2019) stellt das Wirtschaftsvölkerrecht den völkerrechtlichen Rahmen dar. Wirtschaftsvölkerrecht ist somit das Völkerrecht der wirtschaftlichen Globalisierung. Nicht zuletzt deshalb entfaltet es auch eine besondere (rechts-)politische Relevanz.

Die politischen Kontroversen um Freihandelsabkommen wie das neue Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA, siehe Rn. 1050), das im Oktober 2016 unterzeichnet wurde, haben wirtschaftsvölkerrechtliche Fragen sogar zum Gegenstand von Massendemonstrationen, Online-Petitionen und Berichten in den Abendprogrammen des Fernsehens werden lassen. In welche Richtung sich das Wirtschaftsvölkerrecht in den kommenden Jahren weiterentwickelt, ist allerdings unklar. Ob die Wahl eines neuen US-Präsidenten im November 2020 dazu führt, dass der Multilateralismus nachhaltig gestärkt wird, muss sich noch erweisen. Auch die Politik Chinas, dessen globale Bedeutung und wirtschaftspolitischer Einfluss in Asien und Afrika enorm zugenommen hat, wird von entscheidender Bedeutung sein.

Nicht zuletzt angesichts dieser geopolitischen Lage sind das grundlegende Verständnis und die kritische Reflektion des geltenden Wirtschaftsvölkerrechts wichtiger denn je. Das vorliegende Lehrbuch soll hierzu befähigen, indem es eine überblicksartige Einführung in das Wirtschaftsvölkerrecht bietet. Die Darstellung legt einen Schwerpunkt auf die Erläuterung von allgemeinen Prinzipien und Strukturen und verzichtet daher auf eine vertiefte Erörterung zahlreicher Detailprobleme. Da das Wirtschaftsvölkerrecht nicht zum juristischen Pflichtfachkanon gehört, sondern regelmäßig Teil des Schwerpunktstudiums ist, gibt es keinen sog. „examensrelevanten Stoff“ dieses Rechtsgebiet. Die Auswahl der in diesem Lehrbuch behandelten Aspekte berücksichtigt einerseits, was nach meinem Dafürhalten vernünftigerweise von Studierenden in einer Schwerpunktprüfung erwartet werden kann und andererseits, welche Themen des Wirtschaftsvölkerrechts von allgemeinem rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischem Interesse sind.

Das Buch verzichtet bewusst auf die vollständige Aufbereitung aller behandelten Aspekte und auf einen ausführlichen Fußnotenapparat. Anhand der weiterführenden Literaturhinweise können die Leser die behandelten Materien vertiefen und sich weitere Quellen, insbesondere auch das ausländische Schrifttum, erschließen. Einzelne Problembereiche werden allerdings exemplarisch ausführlicher erörtert, insbesondere um zentrale Prinzipien und Grundsätze deutlich zu machen.

Das Buch richtet sich in erster Linie an Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft, die ein internationalrechtliches Wahlfach studieren. Darüber hinaus wendet es sich an Nebenfachstudierende, die sich ohne den Hintergrund eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit wirtschaftsvölkerrechtlichen Fragen befassen wollen. Schließlich hoffe ich, dass sich das Buch auch einem weiteren Leserkreis erschließt, der aus beruflichen Gründen an einem Überblick über das Wirtschaftsvölkerrecht interessiert ist.

Für die vorliegende fünfte Auflage wurden Aufbau und Inhalt des Lehrbuchs beibehalten, die Darstellungen und Literaturverweise jedoch aktualisiert und auf den Stand von Januar 2021 gebracht. Bei der Aktualisierung haben meine Hilfskräfte Tina Brosi und Michelle Heblik wertvolle Unterstützung geleistet, wofür ich mich herzlich bedanke.

Für Verbesserungsvorschläge aus dem Kreis der Leserinnen und Leser bin ich weiterhin sehr dankbar. Am einfachsten erreichen mich diese per E-Mail: markus.krajewski@fau.de

 

Erlangen, im Februar 2021        Markus Krajewski

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