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Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Angaben sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

© Militzke Verlag GmbH, Leipzig 2012

Lektorat: Friederike Grigoleit, Katharina Lindenmaier

Umschlaggestaltung: Ralf Thielicke

Umschlagfoto: unter Verwendung eines Fotos von Wilm Ihlenfeld/panthermedia.net

Layout und Satz: Ariane Beulig

Schrift: ITC Legacy Serif, ITC Legacy Sans

Druck und Bindung: CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

E-Book-Konvertierung: CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

Printed in Germany

ISBN: 978-3-86189-852-8 (Buch)

ISBN: 978-3-86189-697-5 (E-Book)

Besuchen Sie uns im Internet unter: www.militzke.de

Inhalt

Vorwort

 

»Habe ich denn wirklich so etwas Schlimmes angestellt?«

Er könnte mein Vater sein

Ein eiskaltes Trio

Das fast perfekte Verbrechen

»Da läuft dein Scirocco!«

Der Flug der Stockenten

Mord im Hochhaus

»Ihr werdet nichts mehr finden«

Zwei Leichen und kein Mord?

Die unbekannte Tote

Die Beerdigung

Mord per Inserat

 

Die Autoren

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

als ich vor 34 Jahren die Leitung des K 1 im Polizeipräsidium Koblenz übernahm, lernte ich Gerhard Starke, den Autor dieses Buches, als Mitarbeiter näher kennen und über viele Jahre gemeinsamer Arbeit schätzen.

Dem Kommissariat 1 war seinerzeit sowohl die Bearbeitung vollendeter und versuchter Tötungsdelikte als auch die Bearbeitung von Raubüberfällen auf Geldinstitute und Geldtransporter übertragen.

Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass die Mitarbeiter dieses Kommissariats mit einem gewissen Stolz dort arbeiteten, denn sie waren ja von ihren Vorgesetzten als geeignet angesehen worden, herausragende Straftaten zu bearbeiten.

Daraus resultierend gab es damals eine Ruf-Bereitschaft rund um die Uhr, die allerdings – im Gegensatz zu heute – nicht vergütet wurde, weil es für die Mitarbeiter sozusagen eine Frage der Ehre war, zur Bearbeitung besonderer Fälle herangezogen zu werden. Die Leitung der Kriminalpolizei nahm dieses Engagement gerne in Anspruch.

Da Rechtsbrecher sich nur selten an Bürostunden halten, konnten wir weder auf Familie, noch auf Freunde und sonstiges soziales Umfeld Rücksicht nehmen. Auch Feiertage wie Ostern waren für die Straftäter nicht sakrosankt.

Die ersten Ermittlungen, nach einem Tötungsdelikt etwa, forderten die Mitarbeiter bis zur physischen Erschöpfung, denn es gab keinen Acht-Stunden-Tag. Ermittlungen erforderten oft mehrtägige Dienstreisen in das In- und Ausland.

In dieser Zeit stellte sich mir erstmals die heute häufig gestellte Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit dieser Darstellung der Rahmenbedingungen möchte ich verdeutlichen, was Gerhard Starke in jahrzehntelanger Sachbearbeitung neben der Freude an der Aufgabe auch ertragen musste.

Die von ihm aufgezeigten Fälle stammen zum Teil aus einer Zeit, in der die Polizei noch nicht über die Möglichkeit einer Aufklärung mittels DNA-Analyse verfügte.

Die dargestellten Fälle zeigen exemplarisch, welchen Schwierigkeiten Ermittler ausgesetzt sind, welche Stresssituationen auf sie wirken, welche Tragödien sich im familiären Umfeld der Opfers abspielen und was die Polizeibeamten nach solchen Fällen gedanklich mit nach Hause nehmen.

Sie offenbaren auch den schier nicht zu lösenden Widerspruch zwischen dem taktvollen Umgang mit Hinterbliebenen und der strafprozessualen Forderung nach Aufklärung der Verbrechen.

Das von Herrn Starke vorgelegte Buch spiegelt wahre Begebenheiten aus dieser Zeit wider.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und spannende Unterhaltung.

 

Horst Eckhardt

Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz

»Habe ich denn wirklich so etwas Schlimmes angestellt?«

Es ist ein Freitag im Mai, im Westerwald scheint die Sonne, ein schönes Wochenende ist angekündigt. Selbst der sonst für seine Rauheit bekannte Westerwaldwind weht an diesem Tag nur sanft.

In einem kleinen Waldstück am Ortsrand von Altenkirchen haben die Herbststürme einige Bäume entwurzelt.

Einer dieser Wurzelteller ist mit zartem Reisig und mit Blättern ausgelegt, es sieht aus wie eine von der Natur bereitete Liegestätte.

Trotzdem trügt der Schein.

Der Ort ist voller Blut.

Ob an den Blättern oder auf dem Erdreich, überall sind deutlich sichtbare Blutspuren.

Messer verschiedener Größen liegen auf dem Boden, einige sind in einer Plastiktüte verborgen. Eines der Messer ist unnatürlich verbogen, hieran haftet des meiste Blut.

Auch ein Strick fällt gleich ins Auge.

Die Blutflecken – die einen größer, die anderen nur zarte Tropfen – lassen sich vom Ort des Geschehens bis aus dem Waldstück hinaus verfolgen.

Die Spurensicherung hat in diesem Bereich stundenlang zu arbeiten.

Beim Anblick des Tatorts müssen selbst die abgebrühtesten Kriminalbeamten schlucken.

Schlucken müssen sie auch, wenn derjenige, der dies angerichtet hat, in seiner Vernehmung später die Frage stellt, die sich ihnen am ganzen Körper die Haare aufstellen lässt: »Habe ich denn wirklich so etwas Schlimmes angestellt?«

Auch mir fällt es schwer die Ruhe zu bewahren.

Was hat der Täter denn nun so Schlimmes angestellt?

Er hat versucht, zwei Menschen umzubringen. Eine schwangere Frau und ihr kleines Kind. Er hat die Frau vergewaltigt, sie mit unzähligen Messerstichen traktiert und ihr Kind weggeworfen, wie ein Stück Müll.

Rückblick: Seit Wochen trägt sich Wilfried Grund mit dem Gedanken, eine Frau zu vergewaltigen.

Alles wird von ihm akribisch vorbereitet. Außerhalb von Altenkirchen, in einem kleinen Waldstück unweit eines Gewerbegebietes, richtet er für seine Tat ein regelrechtes Lager her. Es ist eine Erdmulde an einem umgestürzten und entwurzelten Baum, in der er Schichten von Reisig und Laub aufhäuft.

Wie ein Häuschen im Wald, das sich Kinder bauen.

Doch er legt nicht nur Laub in diese Mulde. Grund versteckt hier auch eine Plastiktüte, in der sich mehrere Messer befinden.

Hiermit will er sein Opfer später gefügig machen und er hat offenbar auch den Plan gefasst, es nach der Tat zu töten.

Nachdem er alles vorbereitet hat, ist er tagelang im Bereich von Altenkirchen unterwegs und sucht nach einer geeigneten Frau. Er wohnt am Stadtrand und ist nicht motorisiert. Deshalb konzentriert er seine Suche vor allem auf den Bereich größerer Einkaufsmärkte.

Auch am Bahnhof und um das Krankenhaus hält er Ausschau nach einem potenziellen Opfer.

Schließlich wird er fündig: Es ist eine Frau, die er auf dem Parkplatz eines Altenkirchener Einkaufmarktes entdeckt hat.

Sie ist Mitte zwanzig, damit etwa so alt wie er, und gut aussehend.

Der Mann beobachtet sie längere Zeit: Die Frau hat eingekauft und belädt ihr Auto, während in ihrem Einkaufswagen ein etwa zwölf Monate altes Baby mehr oder weniger geduldig wartet. Dem Beobachter im Hintergrund bleibt nicht verborgen, dass die Frau schwanger ist. Dies hält ihn aber nicht eine Sekunde von der Tat ab, ebenso wenig das Kleinkind im Einkaufswagen. Im Gegenteil: Er sieht es als Druckmittel an und ist überzeugt, dass die Frau schon aus Sorge um das Kleine dem Geschlechtsverkehr zustimmen wird.

Noch hält sich der Täter zurück. Er ist aufgeregt und es fällt ihm immer schwerer sich unter Kontrolle zu halten. Er hat Angst, dass in letzter Minute noch etwas schief geht. Er beobachtet weiter, wie sein Opfer die Ware einlädt. Als die Frau damit fertig ist, hebt sie das Kleinkind behutsam in einen Kindersitz auf der Rückbank. Der Mann schlägt zu, als die junge Mutter einsteigt und sich auf den Fahrersitz setzt.

Blitzschnell reißt er die Beifahrertür auf und wirft sich auf den Beifahrersitz.

Die Frau kann nicht einmal richtig schreien, so überrascht ist sie.

Das Messer in der Hand des fremden Mannes spricht Bände. Wild fuchtelt er damit in der Luft herum und zwingt sie loszufahren. Angesichts der Hilflosigkeit seines Opfers findet der Täter seine Ruhe wieder und lotst die Frau zum späteren Tatort.

Er duzt sie, gibt nur kurze Anweisungen: »Fahr da lang!, Bieg hier ab!«

Sie fleht ihn an, sie zu verschonen, sie appelliert angesichts des Kleinkindes und ihrer Schwangerschaft an seine Menschlichkeit.

Doch die Bitten lassen den Mann unbeeindruckt.

Die Frau muss aussteigen und ihr Kleinkind im Auto zurücklassen. Der Mann bedroht sie weiter mit dem Messer, zieht kaltblütig seinen Plan durch: Er zwingt sein Opfer sich auszuziehen. Dann vergewaltigt er die Frau brutal.

Als er seine Bedürfnisse befriedigt hat, wird klar, dass er nicht einen Moment daran gedacht hat, die Frau nach der Vergewaltigung gehen zu lassen. Er hebt sein Messer und sticht etliche Male auf das Opfer ein. Kaltblütig, ungerührt. Nur ein Messer genügt ihm dazu nicht, er zieht weitere aus dem vorbereiteten Versteck und sticht immer wieder zu. Die Frau schreit, sie blutet. Der Mann verletzt sie lebensgefährlich.

In der Überzeugung, dass sie den zahlreichen Stichwunden erliegen wird, lässt er sie am Tatort zurück.

Grund nimmt ihr Fahrzeug, in dem noch immer das kleine Kind sitzt und fährt in die Nähe seiner Wohnung. Diese befindet sich noch im Haus seiner Eltern und er muss schon deshalb vorsichtig sein. Er bewohnt in der zweiten Etage sein eigenes Zimmer und kann unbemerkt kommen und gehen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass er im Treppenhaus plötzlich auf Mitglieder der Familie oder Besucher trifft. Damit niemand etwas beobachten kann, parkt er den Wagen in einiger Entfernung vom Haus. Kein Mensch soll ihn sehen, die größte Gefahr geht von den Nachbarn und den eigenen Eltern aus.

Dann schleicht er vorsichtig zum Eingang, denn man darf seine blutverschmierte Kleidung nicht bemerken. An der Haustür vergewissert sich Grund noch einmal, dass es nicht zu unerwarteten Begegnungen kommen wird. Als er sich dessen gewiss sein kann, geht er vorsichtig ins Haus. Erst als er in seiner Wohnung ist, fühlt er sich halbwegs sicher. Im Badezimmer säubert er sich sorgfältig. Das Kind lässt er während dieser Zeit unbeachtet im Auto zurück. Es stellt keine Gefahr für ihn dar, denn es ist viel zu klein, als dass es sich befreien oder gar Hilfe holen könnte.

Erst jetzt überlegt er, was er mit ihm machen soll.

In der Hektik will ihm keine geeignete Lösung einfallen und so setzt er auf den Zufall. Grund geht zurück zum Wagen und fährt zunächst ziellos durch die Gegend. Er wird schon eine geeignete Stelle finden, an der er das Kind loswerden kann.

Hinter dem Dorf Kroppach biegt er in einen Waldweg ein und sieht sich um. Die Örtlichkeit scheint ihm passend. Mit dem Kind im Arm geht er in den Wald. Nach etwa hundert Metern findet er, was er sucht. Es ist eine steile Böschung, die zu einem tiefer gelegenen Waldstück führt. Sie ist mit Gras und kleinen Sträuchern bewachsen, unten fließt ein kleiner Bach. Die Böschung ist etwa vier Meter tief.

Grund findet, dass dies ausreicht. Er nimmt das Kind und wirft es mit aller Kraft hinunter.

Dann dreht er sich rasch um und geht zurück zum Wagen. Er ist überzeugt: Selbst wenn das Kind den Aufprall überlebt haben sollte – hier wird es niemand finden. Ohne die geringste Gefühlsregung steigt er in das Auto des Opfers, das an anderer Stelle um sein Leben kämpft, und fährt davon.

Unterdessen schleppt sich die schwer verletzte Frau Meter für Meter voran. Vielleicht ist es die Sorge um ihr Kind, die ihr die Kraft dazu gibt. Sie kann nicht gehen, bricht beim Versuch aufzustehen immer wieder zusammen. Sie kriecht auf allen Vieren, kämpft gegen die Bewusstlosigkeit, während das eigene Blut ihre Kleidung durchtränkt. Irgendwie schafft sie die rund 150 Meter, die es von dem kleinen Wäldchen bis zur Straße sind. Am Straßenrand bleibt sie völlig erschöpft liegen. Doch wieder reißt sie sich zusammen, winkt einem Wagen zu und tatsächlich: Sie hat Glück! Der Fahrer bemerkt sie, hält an und kümmert sich um sie. Geistesgegenwärtig hält er andere Verkehrsteilnehmer an und fordert sie auf, in Altenkirchen einen Notarzt und die Polizei zu verständigen. Die Autofahrer folgen seiner Anweisung, sodass binnen kürzester Zeit die Rettungskräfte eintreffen.

Im Krankenhaus wird das Opfer mehrfach operiert.

Es grenzt an ein Wunder, dass die Mutter und das ungeborene Kind gerettet werden.

Die Ärzte schließen zunächst eine Beeinträchtigung des ungeborenen Kindes nicht aus, doch auch diese Befürchtung wird sich zum Glück nicht bestätigen.

Große Sorge bereitet allen Beteiligten das verschwundene Kind. Immer wieder hat die schwer verletzte Mutter von ihm gesprochen, hat die Helfer angefleht nach ihm zu suchen.

Dies geschieht natürlich sofort: Sobald die Polizei in Altenkirchen informiert ist, wird eine große Suchaktion eingeleitet. Feuerwehr, Hilfsdienste und Polizei nehmen teil. Es werden Hubschrauber und Suchhunde eingesetzt.

Doch alles Suchen ist an diesem Tag vergeblich: Der Säugling kann nicht gefunden werden.

Am nächsten Tag – die Suchmannschaften sind wieder im Einsatz – ist ein Ehepaar im Wald bei Kroppach unterwegs. Sie machen nach dem Mittagessen in einem Lokal einen Verdauungsspaziergang.

Plötzlich hören sie Laute, die sich wie ein Wimmern anhören.

Die Frau hat eine Erklärung dafür: Sie glaubt, dass es sich um ein Rehkitz handelt. Sie versucht ihren Mann davon zu überzeugen, doch dieser hat seine Zweifel und gibt sich nicht mit den beschwichtigenden Worten zufrieden. Schließlich klettert er die Böschung hinunter und findet das noch lebende Kleinkind. Das Ehepaar überlegt nicht lange, packt den Säugling ins Auto und fährt mit ihm zurück zur Gaststätte, in der es zu Mittag gegessen hat. Von hier aus wird sofort der Rettungsdienst informiert.

Das Wunder ist perfekt: Auch das Kleinkind wird überleben.

Der Fall Grund war sicherlich kein alltäglicher. Obwohl ich damals schon einiges gesehen hatte, schockierte mich die extrem kaltblütige Art des Täters.

Davon, dass er das Kind die Böschung hinab geworfen hatte wie ein Stück Müll, dessen man sich entledigt, wollte er später nichts wissen. Er hatte sich eine eigene Version ausgedacht.

Ich weiß noch, wie sehr ich mich damals zwingen musste, ruhig zu bleiben. Gott sei Dank sind Gedanken nicht strafbar. Aber wie es in mir aussah, als der Täter schilderte, er hätte sich erschreckt und das Kind wäre ihm deshalb aus dem Arm gerutscht, kann ich nicht beschreiben. Glücklicherweise hatte ich mich aber in der Gewalt.

Grund begleitete mich auch zu der Stelle, an der er die Tat begangen hatte.

Überlegungen, was mit dem Säugling hätte geschehen können, darf ich heute noch nicht anstellen. Er hätte von Wildschweinen, Füchsen oder anderen Tieren gefressen werden können! Das Kind eine ganze Nacht alleine im Wald, da war wohl mehr als Glück im Spiel.

Ich erfuhr von dem Verbrechen kurz nach dem Verschwinden des Kindes, doch das gesamte Ausmaß erschloss sich mir erst nach und nach. Zunächst hieß es, dass eine lebensgefährlich verletzte, schwangere Frau am Straßenrand gefunden worden sei. Sie befinde sich im OP im Krankenhaus. Weiter wusste ich, dass ein einjähriges Kind vermisst wird.

Dies war schon Grund genug für die Mordkommission, den Fall zu übernehmen.

Allerdings hatten wir zunächst kaum Anhaltspunkte, sodass wir im ersten Augenblick nichts anderes tun konnten, als bei der Suche nach dem Säugling zu helfen. Die Mutter konnten wir nicht befragen, sie war in diesen Stunden nicht vernehmungsfähig.

Ich erinnere mich noch, wie es in mir arbeitete, wie ich die unterschiedlichsten Möglichkeiten durchspielte und wie ich in Gedanken schon nach einem möglichen Täter suchte.

Welches Schwein hat so etwas gemacht? Was ist mit dem Säugling passiert? Hat er das Kind etwa getötet?

Fragen und Sorgen, die nicht nur mich, sondern auch alle meine Kollegen quälten.

Dann – am nächsten Tag – die erlösende Mitteilung:

Völlig ortsfremde Personen hatten den Säugling im Wald gefunden. Das Kleine hatte die Nacht überlebt.

Die Erleichterung war jedem anzusehen. Es war doch der reine Zufall, dass dieses Ehepaar ausgerechnet dort spazieren ging und dass das hilflose Kind gerade in diesem Augenblick so erbärmlich wimmerte.

Die Freude und die Erleichterung der betroffenen Familie war natürlich riesengroß, als sie erfuhr, dass ihr Kind lebendig und in einem den Umständen entsprechend guten Zustand gefunden worden war. Ganz gewiss dürfte dies auch wesentlich zum Genesungsprozess der Mutter beigetragen haben, der in den nächsten Tagen und Wochen rasche Fortschritte machte.

Die Pressemitteilungen über den Fund des noch lebenden Säuglings riefen eine enorme Erleichterung in der Bevölkerung und bei den gesamten Suchkräften hervor.

Jetzt, als klar war, dass die Mutter und ihre Kinder überleben würden, wurde der Wunsch immer stärker, den Täter möglichst schnell zu fassen.

Wir, die zuständigen Ermittler von der Mordkommission Koblenz, setzten alles daran, den Menschen diesen Wunsch zu erfüllen und denjenigen zu finden, der diese grausame Tat begangen hatte.

Um möglichst schnell zum Ziel zu gelangen, baten wir die Presse um Mithilfe. In etlichen Veröffentlichungen wurde die Bevölkerung aufgefordert, der Polizei Beobachtungen mitzuteilen, die möglicherweise auf der bekannten Fahrtstrecke bzw. im Bereich des Tatortes gemacht worden waren.

In Kroppach wurde eine Hausbefragung durchgeführt. Es galt, Angaben über das Fahrzeug oder den Täter zu erhalten. Förster und Jagdpächter wurden befragt, doch ergaben sich keine brauchbaren Hinweise zur Ergreifung des unbekannten Täters.

Ausgiebig wurde das Ehepaar vernommen, das den Säugling gefunden hatte. Ich ließ mir den genauen Fundort zeigen und beorderte die Beamten der Spurensicherung dorthin.

Unsere Ermittlungen erstreckten sich auch auf die akribische Spurensicherung vor Ort und auf die Kleidung des Säuglings, die natürlich erst gesichert werden konnte, nachdem das Kind im Krankenhaus ärztlich versorgt worden war.

Es gab zu dieser Zeit noch keine Spurensicherung, die DNA-Spuren verfolgen konnte, wohl aber wurde schon nach Faserspuren gesucht, die beispielsweise von der Täterkleidung stammen konnten.

Parallel dazu wurde fieberhaft nach dem Tatfahrzeug gesucht.

Tatsächlich konnte der Pkw dann auf einem großen Parkplatz in der Stadt gefunden werden. Zur Spurensicherung wurde er bei der Polizei in Altenkirchen untergestellt. Auch hier wurde nach Fingerabdrücken sowie nach Fasern, Erd- und Laubanhaftungen vom Tatort gesucht. Im Fahrzeug fanden sich schließlich Fingerspuren, die nicht den rechtmäßigen Benutzern zugeordnet werden konnten.

Es bestand also durchaus die Möglichkeit, dass es sich um Fingerabdrücke des Täters handelte.

Wir übersandten alle gesicherten Spuren an das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz, wo sie ausgewertet und begutachtet wurden. Täglich, ja fast stündlich, stand ich in diesen Tagen mit dem LKA in Verbindung.

Natürlich arbeitete die Zeit gegen uns: Je länger es dauerte, bis Ergebnisse vorlagen, umso mehr Zeit hatte der Täter, belastendes Material beiseite zu schaffen.

Unsere Anspannung war gewaltig und es kam in dieser Zeit sehr oft vor, dass wir nur ein paar Stunden zu Hause waren. An Schlaf war aber auch dann nicht zu denken, dazu wühlte uns der Fall viel zu sehr auf.

Zwischenzeitlich befand sich die schwangere Frau in einem Zustand, der es ermöglichte, dass sie mit einem Mitarbeiter des LKA ein sogenanntes Phantombild des Täters erstellen konnte. Dieses Bild wurde vervielfältigt und veröffentlicht.

Wir hatten außerdem einen Rechtsmediziner hinzugezogen, der sich das Opfer und seine Verletzungen ansah. Er sprach auch mit dem OP-Arzt über die Art und den Verlauf der Stichkanäle, um später beim Prozess als Sachverständiger auftreten zu können. Nachdem er die Verletzungen begutachtet hatte, konnte er uns über die Gewalteinwirkung auf das Opfer aufschlussreiche Aussagen machen und genau nachvollziehen, wie fest und wie gezielt der Täter zugestochen hatte. Seine Erkenntnisse waren selbst für uns »alte Hasen« sehr erschreckend.

Der Rechtsmediziner untersuchte auch die Klingenlänge und -breite der Messer sowie ihren allgemeinen Zustand, wobei natürlich das verbogene Messer eine besondere Rolle spielte. Schon diese Verformung sagt viel aus über die Brutalität, mit der der Täter vorging. Die Erkenntnisse des sachverständigen Mediziners wurden von uns ebenfalls nach Mainz übermittelt. Dann, ein paar Tage nach der Tat, erreichte uns der alles entscheidende Hinweis durch das LKA. Einige der gesicherten Fingerabdrücke stammten von einem gewissen Herrn Grund.

Dieser war zu unserem Glück strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Zwar war es nicht um ein Gewaltverbrechen gegangen, doch hatte es ausgereicht, um ihn erkennungsdienstlich zu behandeln.

Die Daten Herrn Grunds wurden abgeklärt, und es stellte sich heraus, dass er in Altenkirchen polizeilich gemeldet war.

Sofort fuhr ich mit einem Kollegen zu seiner Wohnanschrift, doch konnten wir ihn dort nicht antreffen. Angehörige, denen wir nicht gesagt hatten, warum wir gekommen waren, sagten uns, dass sich Grund in Frankfurt aufhalten würde, er wäre auf Arbeitssuche.

Wir verabschiedeten uns und erklärten den Leuten, dass wir später noch einmal vorbeikommen würden.

Von nun an wurde das Haus der Eltern beobachtet und wir hatten schon bald Erfolg: Noch am selben Abend konnten wir Grund nach der Rückkehr in seine Wohnung vorläufig festnehmen.

Als der junge Mann das Haus betreten wollte, sprach ich ihn an und fragte ihn, ob er Herr Grund sei. Er bejahte dies und ich erklärte ihm, dass mein Kollege und ich zur Kriminalpolizei Koblenz gehörten und wir mit ihm sprechen müssten. Wir müssten ihn auf der Dienststelle in Altenkirchen wegen des Deliktes vernehmen, das in diesen Tagen die Schlagzeilen beherrschte. »Damit habe ich aber doch nichts zu tun«, behauptete er sofort. Er war aber einverstanden, mit zur Dienststelle zu fahren. Grund war sehr gefasst. Er bat nur darum, seinen Eltern Bescheid sagen zu dürfen. Im Beisein eines Beamten tat er dies dann auch und wir nahmen ihn mit.

Die Vernehmung des Täters war meine Aufgabe. Ich hatte zwar jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet, hatte mich aber trotzdem wie immer akribisch vorbereitet. Die ungeheuerliche Tat sollte restlos aufgeklärt und Grund zu einem umfassenden Geständnis gebracht werden.

Auf der Dienststelle saß er mir dann gegenüber, dieser junge Bursche, der seine Zukunft weggeworfen hatte.

Grund wurde zuerst als Zeuge vernommen. Die Befragungen erstreckten sich auf seine Person und sein Umfeld, auch auf das Opfer. Es ging darum, ob er die Frau kannte oder nicht. Er wurde auch zu seinem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Entführung und Tatausführung befragt.

Hierbei verwickelte er sich in erhebliche Widersprüche. Grund hatte keine Erklärung für seine Spuren im Tatfahrzeug. Offenbar hatte er mit dieser eigentlich so einfachen Möglichkeit nicht gerechnet. Sogleich konfrontierten wir ihn mit der Tatsache, dass wir seine Fingerabdrücke auch an einigen Messergriffen gefunden hatten. Der junge Mann gab nun plötzlich jeglichen Widerstand auf und gestand die Tat. Daraufhin eröffnete ich ihm die vorläufige Festnahme und belehrte ihn als Beschuldigten.

Vermutlich ahnte er, dass sich die Schlinge ohnehin zugezogen hätte: Zur gleichen Zeit wurde nämlich seine Mutter vernommen. Diese konnte nicht bestätigen, dass ihr Sohn zur tatrelevanten Zeit zu Hause gewesen war. Ich hielt ihm später das Wesentliche aus der Zeugenvernehmung seiner Mutter vor, was er nur mit leichtem Kopfnicken quittierte. Die Eltern wurden in der gleichen Nacht telefonisch über die vorläufige Festnahme ihres Sohnes informiert. Wir erklärten ihnen, dass er mit zum Polizeipräsidium in Koblenz genommen und am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werde.

Von nun an ging es Grund nur noch darum, sein Verbrechen nach allen Seiten zu beschönigen. So berichtete er, die Frau hätte ihn als Anhalter mitgenommen und unterwegs dann »angemacht«. Sie wäre von sich aus zu dem Tatort gefahren, hätte den Geschlechtsverkehr freiwillig mit ihm ausgeführt und so weiter und so weiter. Seine Ausreden waren ebenso schlecht wie unverschämt.

Eine gute Seite hatte dies für uns: Dem Beschuldigten fiel über seinen vielen Ausführungen gar nicht auf, dass er sich immer mehr in Widersprüche verstrickte.

Er hätte nur deshalb mit einem Messer zugestochen, weil die Frau ihn bei der Polizei anzeigen wollte. Das Messer hätte übrigens rein zufällig dort gelegen.

Grunds Aussagen wurden in der Form einer Beschuldigtenvernehmung – das heißt unter anderem mit entsprechender Belehrung – in schriftlicher Form festgehalten.

Dann folgte meinerseits die Konfrontation mit den für uns so wichtigen Einzelheiten, wie zum Beispiel der Situation am Tatort. Grund reagierte darauf nur mit Schweigen.

Ich hielt ihm weiter das Bereitlegen der Messer und des Fesselwerkzeuges vor – die Antwort war wieder nur Schweigen.

Als ich auf das Auffinden des Säuglings kam, konnte ich mich kaum mehr beherrschen und meine Stimme wurde deutlich lauter. Dann kam die Frage, die ich noch heute im Ohr habe: »Warum schreien Sie mich denn so an? Habe ich denn wirklich so etwas Schlimmes angestellt?«

Nur die kriminalpolizeiliche Ausbildung und die Berufserfahrung hielten mich davon ab, das zu tun, was gewiss auch jeder andere an meiner Stelle gerne getan hätte.

In den folgenden Stunden räumte Grund nach und nach die Tat ein und zwar so, wie sie tatsächlich von ihm begangen worden war. Schwer tat er sich bei den Schilderungen der einzelnen Tatabläufe, besonders der Tatvorbereitung in dem Wäldchen mit dem Zurechtlegen der Messer und des Fesselungsmaterials.

Lediglich das »Wegwerfen« des Kindes stritt er immer wieder ab. Er hätte sich erschreckt und es wäre ihm deshalb aus dem Arm gerutscht, versuchte er sich herauszureden und verlangte uns damit erneut ein Höchstmaß an Selbstdisziplin ab.

Nach Ende dieser ersten Vernehmung wurde der Täter den Beamten des Erkennungsdienstes überstellt. Grund wurde erneut erkennungsdienstlich behandelt und sein gesamter Körper wurde auf mögliche Spuren – zum Beispiel Verletzungen oder Kratzer – untersucht, die Aufschluss über den Tathergang geben konnten. Es wurde aber nichts gefunden, was Rückschlüsse auf die Tat zugelassen hätte.

Danach wurde er zum Polizeipräsidium Koblenz gebracht, um am nächsten Tag beim Amtsgericht Koblenz dem Ermittlungsrichter vorgeführt zu werden. Dieser erließ Haftbefehl wegen zweifach versuchten Mordes. Grund wurde in die Justizvollzugsanstalt Koblenz eingeliefert.

In der Folgezeit wurde der Täter etliche Male aus der JVA Koblenz zum Präsidium geholt und weiter zu den Einzelheiten der Tatausführung vernommen. Es galt klarzustellen, dass sich seine Angaben mit dem objektiven Tatortbefund und dem Verletzungsmuster des Opfers deckten.

Solche sogenannten Nachvernehmungen sind erforderlich, weil in der Regel jeder Täter, der ein Geständnis abgelegt hat, versucht einzelne Phasen des Tatherganges zu beschönigen. Diese Vernehmungen werden von dem Beamten durchgeführt, der die beste Beziehung zum Täter aufgebaut hat. Natürlich kann der Verlauf der Gespräche sehr unterschiedlich sein, es kann Höhen und Tiefen geben. Sobald ein Ermittler erkennt, dass er mit seinem Gegenüber ganz und gar nicht zurechtkommt und es ihm nicht möglich ist ein Verhältnis aufzubauen, tauscht man sich im Kollegenkreis darüber aus und ein anderer Beamter versucht dann, mit dem Täter ins Gespräch zu kommen. Im Fall Grund hatte ich den »guten Kontakt«.

Wie immer in solchen Fällen war ich ständig mit dem zuständigen Staatsanwalt in Kontakt und informierte ihn über den Ermittlungsstand. Die Chemie zwischen uns stimmte, was in einem solchen Fall von enormer Bedeutung ist.

Im Laufe der weiteren Vernehmungen des Täters überzeugte ich den Staatsanwalt davon, dass wir uns gemeinsam den Tatort ansehen müssten, an dem der Säugling »entsorgt« werden sollte. Grund, der Staatsanwalt und ich begaben uns gemeinsam zur besagten Böschung. An der Stelle, an der er das Kind den Abhang hinab geworfen hatte, sprachen wir Grund erneut auf seine Aussage an, ihm wäre das Kind aus dem Arm gerutscht.

Schon die Örtlichkeiten zeigten uns, dass es sich um eine Lüge handelte: Bei einer Wegbreite von drei Metern »rutscht« das Kind nicht ausgerechnet eine rund vier Meter tiefe Böschung hinunter.

Doch der Täter blieb trotz aller Vorhaltungen bei seiner Aussage.

Nach unserer Ortsbesichtigung wurde auch das Umfeld des Täters vernommen. Bei der Befragung von Eltern, Freunden und Nachbarn ging es uns vor allem darum festzustellen, ob Grund tatsächlich das Auto des Opfers in einer gewissen Entfernung zu seiner Wohnung abgestellt hatte, ob Kindergeschrei zu hören war, kurzum, ob jemand vielleicht hätte helfen können.

Zum Glück kamen wir im Fall Grund relativ schnell zum Ziel. Zwischen der Tat und der Festnahme vergingen nicht mehr als vier oder fünf Tage.

Die Anschlussermittlungen mit den weiterführenden Vernehmungen des Täters und die gesamten Zeugenvernehmungen und Befragungen im Bereich der verschiedenen Tatorte – an das Wäldchen grenzte ein Industriegebiet an, wo die Beschäftigten nach Hinweisen oder Beobachtungen gefragt werden mussten – dauerten schon etwas länger. Dies nicht zuletzt deshalb, weil eine Mordkommission nach der Festnahme des Täters personell verkleinert wird.

Es verging etwa ein Vierteljahr, bis die kriminalpolizeilichen Ermittlungen weitestgehend abgeschlossen waren. Der Staatsanwalt fertigte die Anklageschrift an, woraufhin das Landgericht Koblenz das Verfahren eröffnete. Sein Verbrechen an der Mutter konnte Grund nicht beschönigen, doch im Falle des Säuglings hielt er noch immer an seiner Version fest. Glücklicherweise konnte ich den Vorsitzenden Richter davon überzeugen, dass auch das Gericht den Tatort in Augenschein nehmen sollte. Grund äußerte sich vor Ort genauso wie während der Vernehmung. Kaltschnäuzig gab er erneut an, das Kind sei ihm nur aus dem Arm gerutscht. An den Gesichtern der Beteiligten konnte man allerdings erkennen, was sie von seiner Aussage hielten. Es war klar, dass er nichts mehr zu sagen brauchte. Nach sechs Verhandlungstagen erging das Urteil: Lebenslange Haft für den Angeklagten.

Wie lange das Opfer an den Verletzungen und vor allem den psychischen Folgen des Verbrechens zu leiden hatte, vermag ich nicht zu sagen. Ich hoffe, dass die Frau die erlittenen Qualen mittlerweile verarbeiten konnte. Der Umstand, dass ihre beiden Kinder gerettet werden konnten, hat den Eltern hoffentlich die Lebensfreude zurückgegeben.

Der Fall Grund ist einer der Fälle, die man abends mit ins Bett nimmt, die einen in den Träumen verfolgen und mit denen man am Morgen wieder aufsteht.

Niemand ist ein Roboter, auch ein Ermittler der Mordkommission nicht. Auch dann nicht, wenn man wie in meinem Fall bereits hunderte von Obduktionen mitverfolgt hat.

Leider gilt nach einer Straftat das öffentliche Interesse nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das Opfer, seine Angehörigen und deren völlig neue Lebenssituation nach der Tat wird noch immer viel zu wenig gedacht.

Er könnte mein Vater sein

Der folgende Fall schildert in allen Facetten das Leid eines Kindes, das auf grausame Art und Weise aus dem Leben gerissen wurde.

Das Leiden der Opfers kann man eigentlich gar nicht beschreiben, da man selbst auf die Informationen angewiesen ist, die der Täter über die Tatausführung preisgibt.

Das Leid der Angehörigen erleben wir dagegen immer hautnah und sind selbst natürlich auch betroffen.

1978: Es ist eine Woche vor Ostern. Der Campingplatz in Heimborn-Ehrlich im Westerwald hat eine herrliche Lage – inmitten eines Tales, durch das die Nister fließt. Die ersten Campingfreunde reisen an. Viele von ihnen kommen aus dem nahe gelegenen Nordrhein-Westfalen. Es sind überwiegend Stammgäste, Dauercamper, man kennt sich. Auch die elfjährige Beate ist mit ihren Eltern aus dem benachbarten Bundesland angereist. Wie jedes Jahr verbringt die Familie die Osterferien auf dem Campingplatz.

Beate ist ein hübsches blondes Mädchen, das wie immer gleich Anschluss gefunden hat. Wenn sie nicht mit anderen Kindern spielt, hilft sie gerne bei den Arbeiten, die beim Campen anfallen. Im Laufe der Woche füllt sich der Zeltplatz und die große »Campingfamilie« ist wieder vereint.

Es ist Sonntag. Die Wohnwagen, ihre Vorzelte, alles ist gereinigt. Die kleinen Rasenstücke rundum sind säuberlich gemäht, die Osterferien können beginnen.

Am Nachmittag entsteht plötzlich Hektik auf dem ganzen Gelände.

Beate ist verschwunden. Die Nachricht macht schnell die Runde. Jeder beteiligt sich an der Suche. Alle Campingwagen, der angrenzende Wald, Parkplätze und Fahrzeuge werden durchsucht. Auch in der Nister sieht man nach, doch Beate ist wie vom Erdboden verschluckt.

Die Polizei wird verständigt. Sie rückt sofort mit einem Großaufgebot an. Suchhunde kommen zum Einsatz, weitere Rettungskräfte werden angefordert, auch die Feuerwehr und unzählige freiwillige Helfer sind dabei. Sie suchen bis in die Dunkelheit, doch der erhoffte Erfolg stellt sich nicht ein.

Am näää